Unfallversicherung : Gefährdungsbeurteilung zur Gewaltprävention nutzen
Gewalttätige Übergriffe gegen Mitarbeiter nehmen leider immer weiter zu, nicht nur bei Polizei und Sicherheitskräften. Auch Pflegerinnen, Busfahrer oder Verkäufer werden immer öfter Opfer von Gewalt.

Was man dagegen tun kann, ist ein wichtiges Thema für die Unternehmen und die Gesetzliche Unfallversicherung – denn ein gewalttätiger Übergriff ist in aller Regel auch ein Arbeitsunfall.
Aber was kann man dagegen tun? Erster Schritt ist die Einbeziehung von Gewaltattacken in die obligatorische Gefährdungsbeurteilung. Zur Vorbeugung können technische, organisatorische oder persönliche Maßnahmen ergriffen werden. Hilfe dabei erhalten die Unternehmen von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

