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Editorial 5/2019

Markus MattEditorial
Lesezeit 1 Min.

Liebe Leserinnen und Leser,

das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung wird auch in Deutschland Auswirkungen haben, wenn unser Gesetzgeber diese Rechtsprechung national umgesetzt hat. Einer aktuellen Studie zufolge nutzt allerdings bisher nur knapp die Hälfte der deutschen Unternehmen die obligatorische Zeiterfassung für alle Beschäftigten — es besteht also Handlungsbedarf.

Ein lächelnder Mann, bekleidet mit einem marineblauen Blazer und einem blauen Hemd, steht an einem Geländer mit einem Kanal und Stadtgebäuden im Hintergrund. Eine Bildunterschrift identifiziert ihn als „Markus Matt, Chefredakteur“.

Lesen Sie die neuesten Entwicklungen infolge des EuGH-Urteils in dieser Ausgabe.

Messe ist Kommunikation, Messe ist Auszeit, Messe ist menschlich — Messe ist „Muss“. Mit diesen Begriffen umreißt unsere Autorin Alexandra Buba die Bedeutung von Präsenzveranstaltungen im Zeitalter wachsender Virtualität. Gerade die europäische Leitmesse Zukunft Personal Europe legt Zeugnis davon ab. Das vorliegende Heft beschäftigt sich ausführlich mit diesem Event.

Software-basierte Applikationen oder kurz „Apps“ entstehen zunehmend auch für den Bereich des Personalmanagements. Was tut sich auf diesem Markt? Welche Chancen und Risiken bestehen für den Arbeitgeber als Nutzer? Unser Autor Raschid Bouabba hat Antworten auf diese Fragen.

Das Thema Betriebsrente wird für immer mehr Unternehmen bedeutsam, kaum noch jemand möchte sich heutzutage allein auf die gesetzliche Rente verlassen. Das Zahlstellenverfahren spielt folglich eine wachsende Rolle, denn viele Betriebe treten selbst als Zahlstelle auf — mit allen dazugehörigen Verpflichtungen. Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz, das in seinen wesentlichen Regelungen zum 1. Juli 2019 in Kraft getreten ist, haben sich einige Änderungen für die Zahlstellen ergeben. Unser Autor Jürgen Heidenreich fasst die Neuerungen für Sie zusammen.

Ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre dieser Ausgabe und grüße Sie auf das Herzlichste.

Die steigende Lebenserwartung wird zu einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit führen. Aus Sicht des Arbeitnehmers hängt die individuelle Lebensarbeitszeit von der persönlichen Lebensplanung ab. Für den Arbeitgeber ist hingegen vorrangig, den demografischen Herausforderungen mit wirksamen Instrumenten zu begegnen. Die Kunst besteht darin, beide Ansätze auf gute Weise miteinander zu vereinen, wie unser Autor zu berichten weiß.

Oben steht eine handschriftliche Unterschrift, darunter der gedruckte Text „Ihr Markus Matt“. Die Unterschrift ist etwas stilisiert und schwer zu lesen.

 

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