Vorschau/Impressum Ausgabe 5/2023
Global Worklife
Die rasant fortschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt ermöglicht es vielen Erwerbstätigen, ihre Arbeitsleistung nicht mehr zwingend am klassischen Arbeitsplatz im Unternehmen des Arbeitgebers zu erledigen. Während das Homeoffice im neuen Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken ist und sich einer wachsenden Beliebtheit erfreut, hat sich Worklife (eine Kombination der Wörter Work und Life) als neuester Trend entwickelt. Global Worklife („global arbeiten und leben“) ermöglicht es den Beschäftigten, über jegliche Grenzen hinweg zu reisen und gleichzeitig ihre beruflichen Aufgaben zu erledigen. Dieses aus Sicht der Mitarbeitenden hochattraktive Modell stellt zwar in Zeiten des Fachkräftemangels einen wichtigen Punkt für die Unternehmensattraktivität auf dem Bewerbermarkt dar. Doch stehen diesem leider nicht unerhebliche Risiken gegenüber.
Künstliche Intelligenz
Anbieter beispielsweise von Bürosoftware, Suchmaschinen und Systemen für das Customer-Relationship-Management (CRM) überbieten sich in Ankündigungen, dass sie „KI“ (künstliche Intelligenz) in ihre Produkte integrieren werden oder integriert haben. Das Versprechen geht damit einher, dass die „KI“ Texte erstellt oder Entscheidungen treffen kann. Aber sobald mit einem Algorithmus – „KI“ macht hier keine Ausnahme – personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind die bekannten datenschutzrechtlichen Anforderungen einzuhalten. Das Datenschutzrecht ist technikneutral, d. h. für die Anwendung des Rechts ist die verwendete Technik unerheblich. Anders formuliert, für „KI“ gibt es weder eine Ausnahme noch eine Sonderbehandlung.
Entsendungstrends
Die Pandemie sorgte überraschenderweise nicht dafür, dass die Anzahl der innerhalb Europas entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nennenswert zurückgegangen ist. Knapp zwei Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden jährlich entsandt – die meisten mehrmals. Auslandsentsendungen sind ein Dauerthema und fester Bestandteil in vielen Unternehmen. Die grenzüberschreitenden Tätigkeiten werden als solche kaum systematisch erfasst, weder beim Statischen Bundesamt, der Bundesagentur für Arbeit noch bei Eurostat. Insbesondere die EU-Kommission jedoch bemüht sich um einen Überblick.
Verpassen Sie keine Ausgabe und sichern Sie sich acht Ausgaben LOHN+GEHALT im Abonnement.
Änderungen behalten wir uns vor!
Die in der LOHN+GEHALT veröffentlichten Informationen, Fachbeiträge, Texte und Abbildungen wurden sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernehmen Autoren, Herausgeber, Redaktion und Verlag für die Richtigkeit von Informationen und Preisen sowie Druckfehler keine Haftung.