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Editorial : Spätsommer!

Ein durchwachsener Sommer 2024 neigt sich dem Ende entgegen. So durchwachsen wie das Wetter zeigt sich auch das politische Berlin. Nach der Sommerpause erwartet die Abgeordneten des Deutschen Bundestags eine Menge Arbeit. Schließlich müssen von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetze beraten und beschlossen werden.

Markus StierEditorial
Lesezeit 2 Min.

Liebe Leserinnen und Leser,

ein durchwachsener Sommer 2024 neigt sich dem Ende entgegen. So durchwachsen wie das
Wetter zeigt sich auch das politische Berlin. Nach der Sommerpause erwartet die Abgeordneten
des Deutschen Bundestags eine Menge Arbeit. Schließlich müssen von der Bundesregierung auf
den Weg gebrachte Gesetze beraten und beschlossen werden.

Erstmals folgt auf den Gesetzesentwurf zu einem Jahressteuergesetz unmittelbar ein zweites Jahressteuergesetz. Das erste ist noch nicht beschlossen, da bringt die Bundesregierung einen weiteren Referentenentwurf auf den Weg. Interessant sind die Pläne zur Abschaffung der Steuerklassen III und V und zur Überführung dieser in die Steuerklassenkombination IV und IV bzw. IV und IV mit Faktor. Noch am 11.04.2024 hieß es dazu im Bundestag, dass die Bundesregierung dazu keine Angaben machen kann. Die regierungsinternen Beratungen zur Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag zur Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren dauerten im April noch an. Doch jetzt werden die Planungen aus dem Koalitionsvertrag im Referentenentwurf in die Tat umgesetzt. Allerdings sehen die Planungen eine Umsetzung ab dem Jahr 2030 vor. Es bleibt also Zeit, um die Umstellung in den Köpfen vorzubereiten.

Im Jahressteuergesetz bleibt die Diskussion zur geplanten Pauschalierung eines Mobilitätsbudgets ebenfalls spannend. Die Erweiterung der lohnsteuerlichen Behandlung von Mobilitätsbudgets ist zu begrüßen. Die Herausforderungen an Arbeitgeber im Bereich der attraktiven Entlohnungsformen sind auch im Bereich der Mobilität aktuell. Arbeitgeber wünschen sich flexible Nutzungsmöglichkeiten nach den jeweiligen Bedürfnissen. Ziel muss es dabei sein, diese Entlohnungsformen auch steuerlich attraktiv zu gestalten. Die Pauschalierungsmöglichkeit der Lohnsteuer für das Mobilitätsbudget geht in die richtige Richtung, wird aber dem Anspruch der Regierenden nur zum Teil gerecht.

Bleibt am Ende der beiden Gesetzgebungsverfahren die Frage nach der Erhöhung des Grundfreibetrags. Ab dem 01.01.2025 soll der Grundfreibetrag um 300 Euro auf 12.084 Euro steigen. Ab dem 01.01.2026 um 252 Euro auf dann 12.336 Euro erhöht werden. Der bisherige Grundfreibetrag im Veranlagungszeitraum 2024 beträgt 11.604 Euro, sodass der Grundfreibetrag 2025 um 480 Euro höher liegt als im Veranlagungszeitraum 2024. Dabei ist ein wichtiges Detail in der Gesetzesbegründung zu beachten, das von einer Anhebung des Grundfreibetrags um 300 Euro ausgeht. Mit dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 wird der Grundfreibetrag 2024 rückwirkend um 180 Euro auf 11.784 Euro erhöht. Der Entwurf des Programmablaufplans für Dezember 2024 wurde vor wenigen Tagen veröffentlicht. Die Gesetze werden nach der Sommerpause im politischen Berlin beraten.

Es bleibt also spannend, wenn es um die Frage geht, was wird wann und wie umgesetzt.

Wir informieren Sie in gewohnter Art und Weise und wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen.

Ihr Markus Stier

Entgeltabrechnung 2025. Ein Mann in blauem Anzug und gemusterter Krawatte sitzt auf einem dunklen Ledersofa vor einem einfarbig dunklen Hintergrund. Er hat kurze Haare, trägt eine Brille und hat die Hände vor dem Gesicht gefaltet. Die Atmosphäre ist professionell und formell.

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