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Verordnung : KI-Gesetz tritt in Kraft

Die weltweit erste umfassende Verordnung über künstliche Intelligenz, das europäische Gesetz über die künstliche Intelligenz (KI-Gesetz), tritt in Kraft.

EuropaMagazin
Lesezeit 1 Min.

Die weltweit erste umfassende Verordnung über künstliche Intelligenz, das europäische Gesetz über die künstliche Intelligenz (KI-Gesetz), tritt in Kraft. Zu finden ist es unter https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/regulatory-framework-ai.

Mit dem KI-Gesetz soll sichergestellt werden, dass die in der EU entwickelte und eingesetzte KI vertrauenswürdig ist und die Grundrechte der Menschen geschützt werden. Die meisten Vorschriften des KI-Gesetzes werden ab dem 02.08.2026 gelten.

Mit dem KI-Gesetz wird eine zukunftsorientierte Definition von KI eingeführt, sie beruht auf einem produktsicherheits- und risikobasierten Ansatz in der EU, differenziert nach vier Gefahrenstufen:

  • minimales Risiko,
  • spezifisches Transparenzrisiko,
  • hohes Risiko,
  • unannehmbares Risiko: KI-Systeme, die eine eindeutige Bedrohung für die Grundrechte von Menschen darstellen, werden verboten.

Ergänzend zu diesem System führt das KI-Gesetz auch Vorschriften für sogenannte KI-Modelle für allgemeine Zwecke ein. Dabei handelt es sich um hochgradig leistungsfähige KI-Modelle, die für eine Vielzahl von Aufgaben ausgelegt sind – etwa das Erstellen von Texten, die sich lesen, als hätten Menschen sie geschrieben. KI-Modelle für allgemeine Zwecke werden zunehmend als Komponenten von KI Anwendungen eingesetzt. Das KI-Gesetz soll für Transparenz entlang der Wertschöpfungskette sorgen und sich mit möglichen systemischen Risiken der leistungsfähigsten Modelle befassen.

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