Verordnung : KI-Gesetz tritt in Kraft
Die weltweit erste umfassende Verordnung über künstliche Intelligenz, das europäische Gesetz über die künstliche Intelligenz (KI-Gesetz), tritt in Kraft.
Die weltweit erste umfassende Verordnung über künstliche Intelligenz, das europäische Gesetz über die künstliche Intelligenz (KI-Gesetz), tritt in Kraft. Zu finden ist es unter https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/regulatory-framework-ai.
Mit dem KI-Gesetz soll sichergestellt werden, dass die in der EU entwickelte und eingesetzte KI vertrauenswürdig ist und die Grundrechte der Menschen geschützt werden. Die meisten Vorschriften des KI-Gesetzes werden ab dem 02.08.2026 gelten.
Mit dem KI-Gesetz wird eine zukunftsorientierte Definition von KI eingeführt, sie beruht auf einem produktsicherheits- und risikobasierten Ansatz in der EU, differenziert nach vier Gefahrenstufen:
- minimales Risiko,
- spezifisches Transparenzrisiko,
- hohes Risiko,
- unannehmbares Risiko: KI-Systeme, die eine eindeutige Bedrohung für die Grundrechte von Menschen darstellen, werden verboten.
Ergänzend zu diesem System führt das KI-Gesetz auch Vorschriften für sogenannte KI-Modelle für allgemeine Zwecke ein. Dabei handelt es sich um hochgradig leistungsfähige KI-Modelle, die für eine Vielzahl von Aufgaben ausgelegt sind – etwa das Erstellen von Texten, die sich lesen, als hätten Menschen sie geschrieben. KI-Modelle für allgemeine Zwecke werden zunehmend als Komponenten von KI Anwendungen eingesetzt. Das KI-Gesetz soll für Transparenz entlang der Wertschöpfungskette sorgen und sich mit möglichen systemischen Risiken der leistungsfähigsten Modelle befassen.

