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Steuerrecht : Vereinfachung der Steuervorschriften für Grenzüberschreitend tätige Unternehmen

KurzmeldungenMagazin
Lesezeit 1 Min.

Es kostet Unternehmen viel Geld, Steuervorschriften in der EU einzuhalten – weil sie sich in 27 verschiedenen Steuersystemen mit jeweils eigenen Vorschriften zurechtfinden müssen. Das hält Unternehmen nicht nur von grenzüberschreitenden Investitionen in der EU ab, sondern es stellt auch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen in anderen Teilen der Welt dar. Die Europäische Kommission hat ein wichtiges Paket von Initiativen zur Reduzierung der Befolgungskosten für große, grenzüberschreitend tätige Unternehmen in der Europäischen Union angenommen.

 

Eine Person steht da und blickt nachdenklich aus einem Fenster. Im Vordergrund steht eine Zeitung mit der Flagge der Europäischen Union, die einen Moment des Nachdenkens über aktuelle Ereignisse in Europa und ihre Auswirkungen auf Personal symbolisiert

Das Leben von Unternehmen und Steuerbehörden soll dadurch erleichtert werden, dass ein neues, einheitliches Regelwerk zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmensgruppen eingeführt wird. Dadurch sollen die Befolgungskosten großer Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind, gesenkt werden. Gleichzeitig sollen die Steuerbehörden leichter die geschuldeten Steuern festsetzen können. Dank der neuen, einfacheren Vorschriften könnten in der EU tätige Unternehmen jährlich bis zu 80 Millionen Euro einsparen.

 

Das bedeutet:

  • Unternehmen, die derselben Gruppe angehören, berechnen ihre Steuerbemessungsgrundlage nach gemeinsamen Regeln.
  • Die Steuerbemessungsgrundlagen aller Mitglieder der Gruppe werden in einer einzigen Steuerbemessungsgrundlage zusammengefasst.
  • Für jedes Mitglied einer Gruppe wird ein prozentualer Anteil an der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage berechnet, der dem Durchschnitt der zu versteuernden Ergebnisse der drei vorangegangenen Steuerjahre entspricht.

Die Regelungen können frühestens 2026 in Kraft treten.

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