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Editorial 8/2019

Markus MattEditorial
Lesezeit 1 Min.

AUF EIN NEUES!

Liebe Leserinnen und Leser,

das vorliegende Heft bietet Ihnen eine kompetente Navigation durch sämtliche Neuerungen, welche uns im Bereich der Entgeltabrechnung für das kommende Jahr erwarten. Neben den üblichen Anpassungen etlicher Werte in den Bereichen Sozialversicherung und Lohnsteuer hält der durchaus aktive Gesetzgeber ein stattliches Gesetzespaket für uns bereit. Beispiele gefällig? Zu nennen wären unter anderem die Novelle des Berufsbildungsgesetzes, das dritte Bürokratieentlastungsgesetz, das Familienentlastungsgesetz, das Jahressteuergesetz 2019, das RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz, das Qualifizierungschancengesetz und das siebte SGB IV-Änderungsgesetz. Diese Ausgabe enthält alles, was für unseren Bereich neu und relevant ist, und wird Sie als Nachschlagewerk während des gesamten Jahres 2020 begleiten. Außerdem bieten wir Ihnen nützliche Checklisten und eine Übersicht der aktuellen Bescheinigungs- und Archivierungspflichten — und natürlich werfen wir den gewohnten Blick voraus auf die weiteren Planungen des Gesetzgebers.

Ein Mann in dunklem Blazer und blauem Hemd steht lässig an einem Geländer, eine Hand in der Tasche. Er ist draußen, im Hintergrund ein Kanal und alte Gebäude entlang des Wasserwegs. Der Himmel ist bedeckt, was für ein weiches, diffuses Licht sorgt.

Auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung bietet das kommende Jahr einiges an Neuerungen, die „bAV“ unterliegt augenscheinlich immer rasanteren Veränderungen. Unser Autor Andreas Nareuisch stellt Ihnen alles Wissenswerte vor und gibt wertvolle praktische Tipps.

Know-how ist die Ressource der Wissensgesellschaft, sie verschafft Wettbewerbsvorteile für Unternehmen. Deren Schutz wird nun durch das neue Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) erstmals gesetzlich in einer eigenständigen Norm geregelt.

Neu ist, dass Unternehmen aktiv werden müssen, um den Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse zu sichern. Zu diesem Zweck sind „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ zu ergreifen. Welche Anforderungen dieses neue Gesetz an die Arbeitgeber stellt, erläutert Ihnen unser Autor Raschid Bouabba.

Ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre dieser letzten Ausgabe für 2019 und hoffe, sie wird Ihnen gerade während dieser besonders arbeitsintensiven Wochen rund um den Jahreswechsel eine kompetente Unterstützung sein.

Ich wünsche Ihnen einen friedvollen Jahresausklang und einen gesunden Start ins Jahr 2020.

Ihr Markus Matt

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