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Dienstreisen : Fluggesellschaften verpflichten sich zu zeitnaher Erstattung nach Flugannullierungen

KurzmeldungenMagazin
Lesezeit 1 Min.
Wenn ein Passagierflugzeug in der Morgen- oder Abenddämmerung in einen ruhigen, pastellfarbenen Himmel aufsteigt, wird es durch fortschrittliche persönliche Managementtechniken sorgfältig gesteuert, um Sicherheit und Effizienz zu gewährleisten.

Nach Dialogen mit der EU-Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden haben sich 16 große Fluggesellschaften verpflichtet, die Fluggäste bei annullierten Flügen besser zu informieren und ihnen zeitnah Erstattungen zu gewähren.

Im Anschluss an die Dialoge sind die Fluggesellschaften folgende Verpflichtungen eingegangen:

  • Der verbleibende Rückstand bei der Erstattung ist in den allermeisten Fällen abgebaut worden, und die Fluggäste werden im Einklang mit dem EU-Recht innerhalb von sieben Tagen eine Erstattung erhalten.
  • Die Fluggäste werden klarer über ihre Fluggastrechte bei Annullierung eines Fluges durch eine Fluggesellschaft informiert.
  • Die verschiedenen Optionen der Fluggäste bei Annullierungen durch die Fluggesellschaft – anderweitige Beförderung, Rückerstattung und, wenn dies von der Fluggesellschaft angeboten wird, Erstattung durch einen Gutschein – werden auf den Websites der Fluggesellschaften sowie in ihren E-Mails und anderen Mitteilungen an die Fluggäste gleiche Sichtbarkeit erhalten.
  • Die Fluggesellschaften werden in ihrer Kommunikation mit den Fluggästen klar zwischen Annullierungen durch die Fluggesellschaft (und den sich daraus ergebenden gesetzlichen Ansprüchen des Fluggasts) und den Annullierungen durch den Fluggast (und etwaigen vertraglichen Rechten, die der Fluggast in diesen Fällen nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft haben kann) unterscheiden.
  • Gutscheine können den Fluggästen nur gegeben werden, wenn diese sich ausdrücklich dafür entscheiden. Alle 16 Fluggesellschaften mit Ausnahme von Iberia und Wizz Air haben zugesagt, dass ungenutzte Gutscheine, die den Fluggästen zu Beginn der Pandemie nahegelegt worden waren, auf Wunsch des Fluggasts ausgezahlt werden können.
  • Fluggäste, die ihren Flug über Vermittler gebucht haben und Schwierigkeiten haben, von diesem eine Erstattung zu erhalten, können sich direkt an die Fluggesellschaft wenden und eine direkte Erstattung verlangen. Von den Fluggesellschaften wird erwartet, dass sie die Fluggäste über diese Möglichkeit und die Voraussetzungen für die Beantragung einer direkten Erstattung auf ihren Websites informieren.

An den Dialogen nahmen folgende Fluggesellschaften teil: Aegean Airlines, Air France, Alitalia, Austrian Airlines, British Airways, Brussels Airlines, Easyjet, Eurowings, Iberia, KLM, Lufthansa, Norwegian, Ryanair, TAP, Vueling und Wizz Air.

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