Editorial 8/2022 : Frohes Neues!
Liebe Leserinnen und Leser,

das Jahr 2022 hat nur noch wenige Tage im Kalender. Der Jahreswechsel und damit eine ganz besonders herausfordernde Zeit liegen vor uns. Traditionell ist der Jahresbeginn die Zeit für gesetzliche Neuregelungen. Allerdings beschränkt sich dies schon lange nicht mehr nur auf den Jahreswechsel. Auch im laufenden Jahr erreicht uns eine Vielzahl von Änderungen und Anpassungen.
Im politischen Berlin ist die Agenda voll mit gesetzlichen Neuregelungen: Die Energiepreispauschale für Rentner wurde beschlossen und gleichzeitig eine erneute Erweiterung des Übergangsbereichs (Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung
des Übergangsbereichs). Zum 01.01.2023 steigt dieser von 1.600 Euro auf 2.000 Euro. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 werden Regelungen zum Homeoffice und zum häuslichen Arbeitszimmer angepasst und diverse Freibeträge erhöht. Die steuerliche Entlastung wird auch im Zeichen der Energiekrise vorangetrieben. Anfang November beschloss der Deutsche Bundestag das Inflationsausgleichsgesetz (Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen). Der steuerliche Grundfreibetrag wurde gegenüber dem ursprünglichen Entwurf noch weiter erhöht. Zugleich wurden die übrigen Tarifeckwerte
Weiter nach rechts verschoben. Dies führt zu einem Ausgleich der Effekte der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs. Nicht verschoben wurde der Höchststeuersatz von 45 Prozent.
Die letzte Ausgabe des Jahres widmet sich den Themen zum Jahreswechsel. Wir informieren Sie über die Änderungen und Neuerungen zum 01.01.2023. Unsere Experten nehmen auch die sogenannten Dauerbrenner in diesem Bereich in den Blick. Neben unserer Checkliste zum Jahreswechsel finden Sie eine Übersicht der Aufbewahrungsfristen für Unterlagen. Vielleicht nehmen Sie diese zum Anlass, sich von „alten“ Unterlagen zu trennen.
Das gesamte Team der LOHN+GEHALT wünscht Ihnen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest. Genießen Sie die Tage, um neue Kraft zu tanken und sich auf das neue Jahr vorzubereiten. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Bleiben Sie gesund und vor allem starten Sie zuversichtlich in das neue Jahr 2023. Vor uns liegen zwölf spannende Monate, und wir werden die Themen der Entgeltabrechnung für Sie in gewohnter Art und Weise aufarbeiten.

Ein frohes neues Jahr!

