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Künstliche Intelligenz : Erster Verhaltenskodex für Allzweck-KI kommt

Das Europäische Büro für künstliche Intelligenz (KI-Büro) hat mit der Ausarbeitung des ersten Verhaltenskodex für künstliche Intelligenz für allgemeine Zwecke im Rahmen des KI-Gesetzes begonnen.

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Das Europäische Büro für künstliche Intelligenz (KI-Büro) hat mit der Ausarbeitung des ersten Verhaltenskodex für künstliche Intelligenz für allgemeine Zwecke im Rahmen des KI-Gesetzes begonnen. Fast 1.000 Teilnehmende, auch Anbieter von Allzweck-KI-Modellen, nachgelagerte Anbieter, Industrie, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und unabhängige Experten, werden sich beteiligen, um bei der Entwicklung des Verhaltenskodex mitzuwirken.

Das KI-Büro wird auch erste Ergebnisse der Konsultation zum Verhaltenskodex vorstellen, bei der fast 430 Beiträge eingegangen sind. Die Veröffentlichung aller Ergebnisse ist für den Herbst 2024 geplant.

Der Verhaltenskodex soll die ordnungsgemäße Anwendung der Regeln des KI-Gesetzes für Allzweck-KI Modelle erleichtern, einschließlich Transparenz- und urheberrechtsbezogener Regeln, Risikobewertung und Minderungsmaßnahmen. Im Rahmen des Verfahrens zur Erstellung des Verhaltenskodex werden vier Arbeitsgruppen tätig. Diese unabhängigen Expertinnen und Experten wurden nach dem Aufruf zur Interessenbekundung ausgewählt. Unter ihnen sind auch Expertinnen und Experten aus Deutschland.

Die endgültige Fassung des Verhaltenskodex wird voraussichtlich im April 2025 veröffentlicht.

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