VORSCHAU 1/25 & IMPRESSUM : Freuen Sie sich bereits heute auf die nächste LOHN+GEHALT
Vertragsenden sollten aktiv gemanagt werden, um Schadenersatzansprüche zu vermeiden. Besonders bei Auftragsverarbeitern ist die fristgerechte Löschung sensibler Daten essenziell, um Sicherheitsrisiken zu minimieren.
Vertragsende aktiv managen – Schadenersatzansprüche vermeiden
Bei der Vergabe eines Auftrags erfährt ein Dienstleister viel Aufmerksamkeit seitens des potenziellen Auftraggebers. Insbesondere bei Auftragsverarbeitern wird teilweise umfangreich geprüft. So spektakulär, wie eine Auftragsvergabe abläuft, so schweigsam und leise endet ein Auftrag. Die letzte Rechnung wird bezahlt und der Dienstleister verschwindet aus dem Bewusstsein seines ehemaligen Auftraggebers. Umso überraschter reagiert der ehemalige Auftraggeber, sobald er herausfindet, dass seine Daten im Darknet zum Verkauf angeboten werden. Daten, die sein Auftragsverarbeiter vor Jahren hätte löschen sollen.
Betriebsveranstaltungen
Betriebsveranstaltungen sind ein zentraler Bestandteil der Unternehmenskultur und der Mitarbeiterbindung. Doch steuerlich bergen sie zahlreiche Fallstricke. Insbesondere die Pauschalversteuerung gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) sorgt regelmäßig für Diskussionen – sowohl in der Praxis als auch vor Gericht. Wir beleuchten aktuelle Urteile zur steuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen, erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen der Pauschalversteuerung und geben praktische Handlungsempfehlungen, wie Arbeitgeber Risiken minimieren und steuerliche Vorteile optimal nutzen können. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Abgrenzung zwischen steuerpflichtigen Zuwendungen und steuerfreien Leistungen.
Vor der Wahl
Am 23.02.2025 wird gewählt – ein Datum, das nicht nur politischen Akteuren, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern Hoffnung auf Veränderung oder Stabilität gibt. Doch welche Herausforderungen und Chancen stehen nach der Wahl im Fokus?
Verpassen Sie keine Ausgabe und sichern Sie sich acht Ausgaben LOHN+GEHALT im Abonnement.
Änderungen behalten wir uns vor!
Die in der LOHN+GEHALT veröffentlichten Informationen, Fachbeiträge, Texte und Abbildungen wurden sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernehmen Autoren, Herausgeber, Redaktion und Verlag für die Richtigkeit von Informationen und Preisen sowie für Druckfehler keine Haftung.
Chefredaktion:
Markus Stier (ms) (verantwortlich)
Telefon 02234 98949-30
redaktion-lug(at)datakontext.com
Redaktion:
Janette Rosenberg (stellvertr. CR)
Jürgen Heidenreich (stellvertr. CR)
Redaktion Online:
Jessica Herz (Leitung Online)
Telefon 02234 98949-80
jessica.herz(at)datakontext.com
Lisa Bieder
Konstantin Falke
Silvia Klüglich
Janek Mazac
Philip Meyer
Chiara Schönbrunn
Verlag:
DATAKONTEXT GmbH
Augustinusstraße 11 A
50226 Frechen-Königsdorf
Telefon 02234 98949-0
Fax 02234 98949-32
www.datakontext.com
www.lohnundgehalt-magazin.de
Vertrieb/Herstellung: Dieter Schulz
Telefon 02234 98949-99
dieter.schulz(at)datakontext.com
Aboservice:
Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH
Abonnentenservice: Tel. 089 2183-7110
aboservice(at)hjr-verlag.de
Abonnement:
Jahresabonnement: 179,00 Euro
Einzelheft: 22,00 Euro
Jeweils inkl. Versandkosten
MwSt. im Preis enthalten
Mediaberatung: Petra Priggemeyer
Telefon 02234 98949-67
petra.priggemeyer(at)datakontext.com
Anzeigenverwaltung:
Wolfgang Scharf (verantwortlich)
Telefon 02234/98949-60
wolfgang.scharf(at)datakontext.com
Gestaltung und Satz:
Dirk Hemke (SatzPro) und
Markus Miller (Satz + Bild)
Druck:
Grafisches Centrum Cuno GmbH & Co. KG
Erscheinungsweise:
8 Ausgaben pro Jahr
Erscheinungsweise, Bezugspreise und -bedingungen: Abonnement und Bezugspreis beinhalten die Printausgabe sowie eine Lizenz für das Onlinearchiv. Die Bestandteile des Abonnements sind nicht einzeln kündbar.
Druckauflage: 6.200 Stück
35. Jahrgang 2024
ISSN 0172-9047
Nachdruck: Nachdruck nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages und unter voller Quellenangabe. Für eingescannte Manuskripte und Bildmaterialien, die nicht ausdrücklich angefordert wurden, übernimmt der Verlag keine Haftung. Der Abonnementspreis wird im Voraus in Rechnung gestellt. Das Abonnement verlängert sich zu den jeweils gültigen Bedingungen um ein Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von acht Wochen zum Ende des Bezugszeitraumes gekündigt wird.