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Lohntransparenz wird Pflicht : EU-Richtlinie zwingt Unternehmen zum Handeln

Die EU macht Lohntransparenz ab 2026 zur Pflicht: Gehaltsangaben, Gender-Pay-Gap-Reports und Equal-Pay-Analysen greifen tief in HR-Prozesse ein.

KurzmeldungenMagazin
Lesezeit 2 Min.

Bis 2026 müssen Unternehmen in Europa ihre Vergütungssysteme vollständig umbauen. Die neue EU-Pay-Transparency-Richtlinie bringt weitreichende Änderungen – und macht Entgelttransparenz zur Complianceaufgabe.

Die Europäische Union verschärft den Druck auf Unternehmen: Mit der neuen Richtlinie zur Entgelttransparenz wird Lohngleichheit zur rechtlich verbindlichen Anforderung. Alle Mitgliedstaaten müssen bis spätestens 07.06.2026 nationale Gesetze erlassen, die Diskriminierung bei der Bezahlung verhindern – und das konsequenter als bisher.

Für Unternehmen bedeutet das: Gehaltstransparenz wird zur Pflicht. Stellenanzeigen müssen künftig Gehaltsbandbreiten nennen. Bewerbende dürfen nicht mehr nach ihrem bisherigen Einkommen gefragt werden. Mitarbeitende erhalten das Recht, Auskunft über ihr Gehalt und den Median vergleichbarer Tätigkeiten – getrennt nach Geschlecht – zu verlangen. Und: Besteht ein geschlechtsspezifischer Entgeltunterschied von mehr als fünf Prozent, ist ein gemeinsames Equal-Pay-Assessment mit dem Betriebsrat verpflichtend.

Deutschland geht über EU-Vorgaben hinaus

Während viele Länder noch zögern, will Deutschland vorangehen. Laut einem Bericht von Lexology vom 10.07.2025 plant die Bundesregierung eine sogenannte „Gold-Plated“-Umsetzung – also eine Ausweitung der Anforderungen über das EU-Mindestmaß hinaus. Konkret sollen Unternehmen bereits ab 50 Mitarbeitenden einbezogen werden – statt erst ab 100, wie es die Richtlinie vorsieht.

Am 17.07.2025 wurde eine elfköpfige Kommission einberufen, bestehend aus Vertretern der Sozialpartner, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Bis Ende Oktober 2025 soll sie Vorschläge zur nationalen Umsetzung vorlegen. Eine erste Gesetzesvorlage wird Anfang 2026 erwartet.

Auch die Berichtspflichten zur Entgeltlücke (Gender Pay Gap) werden verbindlich geregelt – gestaffelt nach Unternehmensgröße:

  • Ab Juni 2027: verpflichtender GenderPay-Gap-Report für Unternehmen mit 150 oder mehr Beschäftigten.
  • Ab 2031: Berichtspflicht auch für Unternehmen mit 100 bis 149 Beschäftigten – im Dreijahresrhythmus.

Unternehmen müssen Mitarbeitende außerdem jährlich über ihr Auskunftsrecht informieren und sicherstellen, dass entsprechende Anfragen innerhalb eines angemessenen Zeitraums beantwortet werden. Unternehmen müssen Mitarbeitende außerdem jährlich über ihr Auskunftsrecht informieren und sicherstellen, dass entsprechende Anfragen innerhalb eines angemessenen Zeitraums beantwortet werden.

Die Richtlinie greift tief in bestehende HR- und Payroll-Prozesse ein. Unternehmen müssen:

  • Stellenanzeigen mit Gehaltsrahmen veröffentlichen,
  • Vergütungsmodelle auf objektive Kriterien umstellen,
  • interne Entgeltanalysen durchführen
  • und strukturierte Verfahren zur Beseitigung von Lohnlücken entwickeln.

Experten warnen: Bei Verstößen drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Reputationsschäden – insbesondere in einem Arbeitsmarkt, in dem Transparenz und Fairness zunehmend zum Auswahlkriterium für Fachkräfte werden.

Fazit

Wer zu spät kommt, verliert Vertrauen – und Talente

Die EU will mehr als nur formale Gleichstellung – sie zielt auf einen Kulturwandel in Unternehmen ab. Wer sich frühzeitig vorbereitet, kann nicht nur Risiken minimieren, sondern aktiv an Attraktivität gewinnen. Transparenz wird zum Wettbewerbsvorteil – und zur strategischen Pflicht.

Noch ist Zeit zum Handeln. Aber der Countdown läuft.

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