Mit Weitblick ins neue Jahr
Der Jahresauftakt 2026 bringt tiefgreifende Änderungen für die Lohnabrechnung: neue Freibeträge durch das Aktivrentengesetz, elektronische PKV-Datenübermittlung via ELStAM, gesetzliche Reformen und aktuelle BFH-Rechtsprechung erhöhen die Anforderungen an Praxis und Systemverständnis.

Liebe Leserinnen und Leser,
der Jahreswechsel markiert nicht nur einen formalen Einschnitt, sondern auch den Auftakt zu einer Zeit, die einmal mehr zeigt, wie dicht das Zusammenspiel aus Steuerrecht, Sozialversicherung und Abrechnungspraxis inzwischen geworden ist.
Was uns zum Jahresauftakt 2026 besonders fordert, ist die Gleichzeitigkeit der Themen. Mit dem Aktivrentengesetz wurde eine neue steuerliche Begünstigung eingeführt, die viele Übergangssituationen betrifft. Der monatliche Freibetrag von 2.000 Euro für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen ab Erreichen der Regelaltersgrenze ist ein wichtiges Signal, um Erwerbsverläufe im Alter attraktiver zu gestalten. Aber die Umsetzung ist anspruchsvoll. Steuerklassen, Arbeitgeberwechsel, parallele Beschäftigungen und dokumentationspflichtige Bescheinigungen machen deutlich: Ohne eine genaue Kenntnis der Systemlogik wird es kompliziert, und genau dort beginnt unser Fach.
Gleichzeitig greift auch die elektronische Übermittlung der Beiträge der privaten Kranken- und Pflegeversicherung über das ELStAM-System. Was auf den ersten Blick wie ein technischer Fortschritt erscheint, erfordert eine präzise Kontrolle der Datenflüsse. Ohne vollständigen Datensatz entfällt die Vorsorgepauschale und mit ihr die steuerliche Entlastung. Ersatzbescheinigungen sind nicht mehr zulässig. Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber, auch wenn die Steuerverwaltung ihre Kommunikationswege verändert. Wer heute abrechnet, braucht einen klaren Blick für das, was nicht mehr sichtbar ist, und erhält oft auch keine zweite Chance bei Fehlern.
Hinzu kommt, dass der Bundesrat kurz vor Weihnachten den Weg für mehrere Gesetzesvorhaben freigemacht hat, die unsere Abrechnungspraxis unmittelbar oder perspektivisch verändern werden. Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt neue Vorgaben zur Pauschalversteuerung bei Betriebsveranstaltungen, zur Deckelung von Auslandsübernachtungen bei doppelter Haushaltsführung sowie erhöhte Freibeträge für das Ehrenamt. Ergänzt wird dies durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz mit verbesserten Förderbedingungen ab 2027 und die Mantelverordnung, die die Digitale Lohnsteuerschnittstelle künftig auf alle Nebensysteme ausweitet.
Auch die Rechtsprechung schärft den Blick für Systematik und Umsetzung. Die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zur getrennten Behandlung von Firmenwagen- und Stellplatzkosten sowie zur doppelten Haushaltsführung zeigen deutlich: Verwaltungspraxis ist nicht gleich Recht, und genaues Hinsehen zahlt sich aus.
In dieser Gemengelage wird deutlich, wofür die LOHN+GEHALT auch 2026 steht: Orientierung geben, Relevantes filtern und den fachlichen Wandel verlässlich begleiten. Es geht nicht nur um Regelwerke, sondern um Verantwortung in der Umsetzung. Dafür stehen Sie, und dafür stehen wir an Ihrer Seite.
Ich wünsche Ihnen ein gutes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Mit Kraft, Klarheit und dem Vertrauen, dass wir die großen Themen auch 2026 gemeinsam im Blick behalten.
Ihr Markus Stier, Chefredakteur

