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Transparenz als Gesetz : EU schafft Gehaltsgeheimnis ab

Ab Juni 2026 wird das Gehaltsgeheimnis in der EU abgeschafft. Arbeitgeber müssen Löhne offenlegen und geschlechtsspezifische Unterschiede beseitigen.

KurzmeldungenMagazin
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Die Europäische Union macht Schluss mit dem Schweigen über das Einkommen. Ab Juni 2026 müssen alle Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie (EU) 2023/970 – die neue europäische Entgelttransparenzrichtlinie – in nationales Recht umgesetzt haben. Damit endet das bisherige Gehaltsgeheimnis in Unternehmen. Beschäftigte dürfen künftig offen über ihr Gehalt sprechen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Vertragsklauseln, die Verschwiegenheit verlangen, werden unzulässig.

Für Arbeitgeber bringt die Richtlinie weitreichende Pflichten. Sie müssen Bewerbenden schon im Einstellungsprozess Informationen über das vorgesehene Gehaltsniveau bereitstellen und dürfen nicht mehr nach dem bisherigen Einkommen fragen. Mitarbeitende erhalten das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, wie ihr eigenes Gehalt im Vergleich zu gleichwertigen Positionen steht.

Unternehmen müssen künftig regelmäßig über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede berichten. Liegt die Abweichung bei mehr als fünf Prozent und ist sie nicht objektiv begründbar, sind Korrekturmaßnahmen verpflichtend. Besonders kleine und mittlere Betriebe müssen ihre Vergütungsstrukturen überprüfen und standardisieren.

Für Personalabteilungen bedeutet das einen Kulturwandel. Vergütungssysteme müssen künftig nachvollziehbar, dokumentierbar und diskriminierungsfrei gestaltet werden. Was früher als Tabu galt, wird bald gesetzliche Pflicht: Über Geld darf – und soll – gesprochen werden. Die EU schafft die Grundlage für mehr Fairness und Nachvollziehbarkeit in der Bezahlung. Für Unternehmen ist das mehr als nur Bürokratie: Es ist der Beginn einer neuen Kultur der Offenheit im europäischen Arbeitsmarkt.

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