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Wie funktionieren Blockmodelle bei der Altersteilzeit und was ist bei Zeitwertkonten zu beachten? Der Beitrag liefert Antworten zu Aufstockung, Steuern, Sozialabgaben und rechtssicherer Umsetzung.

Lesezeit 4 Min.
Silhouetten von Figuren in einem Moment der Personalvernetzung vor grünem Hintergrund.

Steuer- und beitragsrechtliche Behandlung von Blockmodellen

Wir möchten für unsere älteren Mitarbeiter ein Altersteilzeitmodell im Blockmodell einführen. Die Mitarbeiter sollen in den letzten fünf Jahren vor Erreichen der Regelaltersgrenze von 67 Jahren ihre Arbeitszeit zunächst für 2,5 Jahre halbieren und dann für die verbleibenden 2,5 Jahre von der Arbeit freigestellt werden. Das Modell sieht vor, dass die Mitarbeiter weiterhin das Altersteilzeitentgelt in Höhe der Hälfte ihrer bisherigen Bruttobezüge erhalten und zusätzlich ein Aufstockungsbetrag auf 85 Prozent des Nettogehalts bei Vollzeittätigkeit gezahlt wird.

Ist der Aufstockungsbetrag von 85 Prozent des Nettogehalts ebenfalls steuerfrei? Was passiert mit den Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung während der gesamten Dauer der Altersteilzeit? Müssen auch wir diese während der Freistellungsphase entrichten? Was passiert, wenn das Altersteilzeitmodell vorzeitig beendet wird, etwa weil der Arbeitnehmer frühzeitig in Rente geht?

Ist der Aufstockungsbetrag von 85 Prozent des Nettogehalts ebenfalls steuerfrei? Was passiert mit den Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung während der gesamten Dauer der Altersteilzeit? Müssen auch wir diese während der Freistellungsphase entrichten? Was passiert, wenn das Altersteilzeitmodell vorzeitig beendet wird, etwa weil der Arbeitnehmer frühzeitig in Rente geht?

Auch während der Freistellungsphase bleibt der Arbeitnehmer sozialversichert, da es sich um eine Beschäftigung gegen Entgelt handelt. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber weiterhin Sozialversicherungsbeiträge zu leisten hat, sowohl in der Arbeitsphase als auch in der Freistellungsphase. Bei Krankheitsfällen in der Freistellungsphase gilt der ermäßigte Beitragssatz, wenn der Anspruch auf Krankengeld ruht. Während der Freistellungsphase gelten die allgemeinen Regelungen zur Beitragsbemessung.

Auch während der Freistellungsphase bleibt der Arbeitnehmer sozialversichert, da es sich um eine Beschäftigung gegen Entgelt handelt. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber weiterhin Sozialversicherungsbeiträge zu leisten hat, sowohl in der Arbeitsphase als auch in der Freistellungsphase. Bei Krankheitsfällen in der Freistellungsphase gilt der ermäßigte Beitragssatz, wenn der Anspruch auf Krankengeld ruht. Während der Freistellungsphase gelten die allgemeinen Regelungen zur Beitragsbemessung.

Einführung in Zeitwertkonten

Wir, ein mittelständisches IT-Unternehmen mit 200 Mitarbeitern, haben einen langjährigen Mitarbeiter, der in fünf Jahren in den vorzeitigen Ruhestand gehen möchte. Die Idee ist, in den nächsten Jahren einen Teil seines Gehalts auf ein Zeitwertkonto einzuzahlen, um die finanzielle Lücke bis zur regulären Rente zu schließen. Wie funktioniert die Einzahlung auf ein Zeitwertkonto? Wann kann unser Mitarbeiter auf sein Guthaben zugreifen? Müssen wir dieses gegen Insolvenz sichern und gibt es steuerlich etwas zu beachten?

Natürlich kann Ihr Mitarbeiter einen Teil seines monatlichen Gehalts, beispielsweise 500 Euro, auf sein individuelles Zeitwertkonto einzahlen lassen. Diese Beträge werden steuer- und sozialversicherungsfrei auf seinem Konto gutgeschrieben. Das angesparte Guthaben steht Ihrem Mitarbeiter während der Entnahmephase zur Verfügung, die er flexibel gestalten kann.

Die Einzahlungen auf das Zeitwertkonto erfolgen steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Besteuerung und Verbeitragung des Guthabens tritt erst in der Entnahmephase auf, wenn das Geld für Freistellungszeiten verwendet wird. Dabei kann der Mitarbeiter entscheiden, ob er das Guthaben für eine vorzeitige Freistellung von der Arbeit oder für eine spätere Auszahlung nutzt.

Um das Guthaben Ihres Mitarbeiters im Falle einer Unternehmensinsolvenz abzusichern, sollten Sie ein Treuhandmodell oder ein externes Anlageinstitut einbeziehen, bei dem die eingezahlten Beträge des Zeitwertkontos an einen Treuhänder oder ein externes Institut übertragen und dort verwaltet werden. Dies gewährleistet, dass das Guthaben auch im Insolvenzfall des Unternehmens geschützt ist.

Um das Guthaben Ihres Mitarbeiters im Falle einer Unternehmensinsolvenz abzusichern, sollten Sie ein Treuhandmodell oder ein externes Anlageinstitut einbeziehen, bei dem die eingezahlten Beträge des Zeitwertkontos an einen Treuhänder oder ein externes Institut übertragen und dort verwaltet werden. Dies gewährleistet, dass das Guthaben auch im Insolvenzfall des Unternehmens geschützt ist.

Zeitwertkonto – Auszahlung

Wir haben für unsere Mitarbeiter ein Zeitwertkontenmodell, das eine flexible Gestaltung von Arbeitszeit und Altersvorsorge ermöglicht. Die Einzahlungen auf das Zeitwertkonto erfolgen auf Grundlage des Gehalts und werden in einem externen Fonds verwaltet. Einer unserer Mitarbeiter hat in den letzten fünf Jahren regelmäßig Beiträge von insgesamt 20.000 Euro auf sein Zeitwertkonto eingezahlt. Aufgrund einer schweren Erkrankung befindet sich dieser in einer existenzbedrohenden Notlage und möchte nun einen Teil seines Guthabens vorzeitig auszahlen lassen, um die Behandlungskosten zu decken. Können wir die Auszahlung umsetzen bzw. was muss unsere Zeitwertkontengarantie beinhalten, um sicherzustellen, dass wir diesen Sachverhalt korrekt umsetzen können? Was sind die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen?

Die Zeitwertkontengarantie, die Sie als Unternehmen gewähren, muss sicherstellen, dass zum Zeitpunkt der planmäßigen Inanspruchnahme des Guthabens (z. B. bei der vorzeitigen Freistellung oder dem Ruhestand) mindestens der Betrag des auf das Zeitwertkonto eingezahlten Kapitals (abzüglich der Verwaltungskosten und ohne den Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen) garantiert ist. Dies bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber garantieren müssen, dass der Mitarbeiter nicht nur sein eingezahltes Kapital, sondern auch die entsprechenden Erträge oder Wertsteigerungen erhält. Diese Garantie muss während der gesamten Anspar- und Auszahlungsphase aufrechterhalten werden.

Um dies korrekt umzusetzen, können Sie als Unternehmen die Beiträge des Mitarbeiters an ein externes Institut oder einen Treuhänder übertragen, der für die Verwaltung und Absicherung des Guthabens verantwortlich ist. Außerdem sollten regelmäßige Prüfungen und Updates des Kontos und der Einlagen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Garantie jederzeit erfüllt wird.

Alga
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Janette Rosenberg,
alga-Fachreferentin und Mitglied des
alga-Competence-Centers,
stellvertretende Chefredakteurin der
Fachzeitschrift LOHN+GEHALT

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