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Entgelttransparenzrichtlinie : Deutschland verpasst Frist zur Umsetzung

KurzmeldungenMagazin
Lesezeit 1 Min.

Deutschland hat die europäische Frist zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie verstreichen lassen. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Vorgaben bis zum 07.06.2026 in nationales Recht zu überführen. Die Bundesregierung geht derzeit jedoch davon aus, dass die notwendigen gesetzlichen Anpassungen erst in den kommenden Monaten erfolgen und frühestens Anfang 2027 in Kraft treten.

Damit befindet sich Deutschland formal im Verzug bei der Umsetzung von EU-Recht. Ob die Europäische Kommission deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet, ist derzeit noch offen. Erfahrungsgemäß erhalten Mitgliedstaaten zunächst Gelegenheit, die Umsetzung nachzuholen, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.

Die Richtlinie verfolgt das Ziel, geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede transparenter zu machen und die Durchsetzung des Grundsatzes „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ zu stärken. Nach aktuellen Eurostat-Daten liegt der geschlechtsspezifische Verdienstabstand in Deutschland bei 15,6 Prozent und damit deutlich über dem EU-Durchschnitt von 11,1 Prozent.

Für Arbeitgeber werden sich künftig umfangreiche neue Pflichten ergeben. Bewerberinnen und Bewerber sollen bereits im Bewerbungsprozess Informationen über Einstiegsgehälter oder Gehaltsspannen erhalten. Fragen nach bisherigen Vergütungen sollen nicht mehr zulässig sein. Zudem werden Beschäftigte erweiterte Auskunftsrechte erhalten.

Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten müssen künftig regelmäßig Daten zu geschlechtsspezifischen Entgeltunterschieden erheben und veröffentlichen. Werden dabei nicht erklärbare Entgeltunterschiede festgestellt, können zusätzliche Prüf- und Dokumentationspflichten entstehen.

Deutschland verfügt bereits seit 2017 über ein Entgelttransparenzgesetz. Die europäischen Vorgaben gehen jedoch deutlich weiter und machen umfangreiche Anpassungen erforderlich. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums soll die Umsetzung möglichst wirksam und zugleich bürokratiearm erfolgen. Die ersten Berichtspflichten und Auskunftsansprüche könnten nach den bisherigen Planungen ab Juni 2028 greifen.

Für Personalabteilungen, Vergütungsverantwortliche und die Entgeltabrechnung bleibt das Thema damit eines der wichtigsten arbeitsrechtlichen Projekte der kommenden Jahre. Auch wenn die nationale Umsetzung noch aussteht, sollten Unternehmen ihre Vergütungsstrukturen und Stellenbewertungssysteme frühzeitig überprüfen.

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