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Entsendung und Co. : EU erzielt Einigung zur Reform der Sozialversicherungskoordination

KurzmeldungenMagazin
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Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich Europäisches Parlament, Rat und Kommission auf einen vorläufigen Kompromiss zur Reform der EUVorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit verständigt. Die Änderungen betreffen insbesondere grenzüberschreitende Beschäftigungen, Entsendungen, Arbeitslosenleistungen sowie den digitalen Datenaustausch zwischen den Sozialversicherungsträgern der Mitgliedstaaten.

Für Arbeitgeber und Entgeltabrechner besonders relevant sind die geplanten Neuregelungen bei Entsendungen. Künftig sollen die Verfahren zur Beantragung und Überprüfung von A1- Bescheinigungen weiter digitalisiert werden. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten der Behörden zum Datenaustausch und zur Betrugsbekämpfung ausgebaut.

Darüber hinaus soll der Bezug zum Sozialversicherungssystem des Entsendestaates gestärkt werden. Vorgesehen sind zusätzliche Voraussetzungen für die Anwendung der Entsenderegelungen, um missbräuchliche Gestaltungen zu erschweren.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung. Die Mitgliedstaaten sollen verstärkt auf elektronische Verfahren, digitale Nachweise und den automatisierten Austausch von Sozialversicherungsdaten setzen. Langfristig sollen Anträge, Bescheinigungen und Prüfungen weitgehend digital abgewickelt werden können.

Auch die Regelungen für Grenzgänger, Beschäftigte mit Tätigkeiten in mehreren Mitgliedstaaten sowie die Koordinierung von Arbeitslosenleistungen werden angepasst.

Die Reform ist noch nicht endgültig verabschiedet. Der vorliegende Kompromiss gilt jedoch als wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Modernisierung der europäischen Sozialversicherungskoordination.

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