LOHN + GEHALT Update Oktober 2025 : Die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel 2025/2026
Mit dem nahenden Jahreswechsel stehen Arbeitgebern wieder zahlreiche Änderungen bevor – von steigendem Mindestlohn über neue Minijob-Grenzen bis hin zum Aktivrenten-Gesetz und der digitalen PKV-Datenübermittlung. Chefredakteur Markus Stier informierte im Lohn+Gehalt Plus Update im Oktober 2025 über alle anstehenden Neuerungen.
Neuer Mindestlohn und geänderte Minijob-Grenze
Der Mindestlohn steigt zum 01.01.2026 auf 13,90 € und ab 2027 auf 14,60 €.
Diese Anpassung wirkt sich auch auf die Grenze für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) aus:
2026: 603 € monatlich
2027: 633 € monatlich
Die Jahresverdienstgrenze steigt damit auf 7.236 €.
Beim unvorhersehbaren Überschreiten bleibt bis zum Doppelten der Geringfügigkeitsgrenze (1.206 €) eine Minijob-Beschäftigung weiterhin möglich.
Tipp: Arbeitgeber sollten bei Jahresprognosen prüfen, ob Mitarbeitende die Grenze voraussichtlich überschreiten.
Digitale Lohnschnittstelle: Pflicht ab 2027
Ab 2027 wird die digitale Lohnschnittstelle (DLS) um zusätzliche Systeme erweitert. Neu ist, dass auch Neben- und Vorsysteme einzubeziehen sind, z. B.:
Elektronische Zeiterfassung
Reisekostenabrechnungen
Elektronische Fahrtenbücher
Essens- und Kantinenabrechnung
Diese Systeme müssen künftig Daten an die Finanzverwaltung übermitteln können. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Softwareanbieter entsprechende Schnittstellenlösungen bereitstellen.
Aktivrentengesetz ab 2026: Steuerfrei weiterarbeiten nach Renteneintritt
Das neue Aktivrenten-Gesetz ersetzt das ursprünglich geplante Arbeitsmarktstärkungsgesetz und soll zum 01.01.2026 in Kraft treten.
Ziel ist die Förderung des Weiterarbeitens über die Regelaltersgrenze hinaus.
Steuerliche Vorteile
Einführung eines neuen Steuerfreibetrags gemäß § 3 Nr. 21 EStG.
Bis zu 2.000 € monatlich (24.000 € jährlich) steuerfrei für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
Gilt nur für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht oder überschritten haben.
Nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen – nicht für Selbstständige, Beamte oder Minijobber.
Keine Progression, kein Antrag über ELStAM nötig – die Steuerfreiheit wird direkt in der Lohnabrechnung berücksichtigt.
Sozialversicherungliche Behandlung
Kranken- und Pflegeversicherung: weiterhin beitragspflichtig.
Rentenversicherung: Arbeitnehmer befreit, Arbeitgeber zahlt seinen Anteil weiter.
Arbeitslosenversicherung: endet mit Erreichen der Regelaltersgrenze.
Der Freibetrag kann auch in Steuerklasse 6 angewendet werden, allerdings nur einmal pro Person.
Rentenarten und Altersgrenzen: Wer profitiert?
Die Regelaltersgrenze steigt weiter schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Rente für langjährig Versicherte: ab 63 Jahren mit Abschlägen (0,3 % pro Monat).
Rente für besonders langjährig Versicherte: 45 Beitragsjahre → abschlagsfrei, aktuell zwischen 63 + X und 65 Jahren.
Die Steuerfreiheit der Aktivrente gilt nur für Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Digitale PKV-Datenübermittlung über ELSTER (ab 2026)
Ein weiterer wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung:
Ab dem 01.01.2026 werden Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) automatisch über ELSTER an Arbeitgeber übermittelt.
So funktioniert das Verfahren:
Die PKV übermittelt die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Arbeitgeber erhalten diese Informationen elektronisch über das ELSTER-System.
Papierbescheinigungen entfallen.
Die Daten gelten automatisch für das Kalenderjahr, in dem sie übermittelt werden.
Übergangs- und Sonderfälle:
Übergangszeit: 2026–2027 – Papierbescheinigungen dürfen vorübergehend weiter genutzt werden.
Widerspruchsrecht:
Arbeitnehmer können der Übermittlung widersprechen.
Folge: Zuschüsse des Arbeitgebers werden steuer- und beitragspflichtig.
Ausländische Versicherungen nehmen nicht am ELSTER-Austausch teil → Daten müssen weiterhin manuell erfasst werden.
Spätestens ab 2028 ist die elektronische Übermittlung für alle PKV verpflichtend.
alga-Regionaltagung 2025
Zum Jahresende lädt DATAKONTEXT zur alga-Regionaltagung online am 26. und 27. November 2025 ein.
Themenschwerpunkte:
Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
Aktivrente und neue Freibeträge
PKV-Datenübermittlung
Digitalisierung & KI in der Entgeltabrechnung
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Fazit: Digitalisierung, Entlastung und neue Chancen für Arbeitgeber
Der Jahreswechsel 2025/2026 bringt weitreichende Neuerungen.
Besonders wichtig:
steigender Mindestlohn und neue Minijob-Grenzen,
steuerfreie Aktivrente ab Regelaltersgrenze,
und die Einführung des digitalen Datenaustauschs für PKV-Beiträge.
Arbeitgeber sollten jetzt ihre Lohn- und Gehaltssoftware prüfen, interne Prozesse anpassen und Mitarbeitende rechtzeitig informieren.
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