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LOHN + GEHALT Update Oktober 2025 : Die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel 2025/2026

Mit dem nahenden Jahreswechsel stehen Arbeitgebern wieder zahlreiche Änderungen bevor – von steigendem Mindestlohn über neue Minijob-Grenzen bis hin zum Aktivrenten-Gesetz und der digitalen PKV-Datenübermittlung. Chefredakteur Markus Stier informierte im Lohn+Gehalt Plus Update im Oktober 2025 über alle anstehenden Neuerungen.

Allgemein
Lesezeit 3 Min.

Neuer Mindestlohn und geänderte Minijob-Grenze

Der Mindestlohn steigt zum 01.01.2026 auf 13,90 € und ab 2027 auf 14,60 €.
Diese Anpassung wirkt sich auch auf die Grenze für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) aus:

  • 2026: 603 € monatlich

  • 2027: 633 € monatlich

Die Jahresverdienstgrenze steigt damit auf 7.236 €.
Beim unvorhersehbaren Überschreiten bleibt bis zum Doppelten der Geringfügigkeitsgrenze (1.206 €) eine Minijob-Beschäftigung weiterhin möglich.

Tipp: Arbeitgeber sollten bei Jahresprognosen prüfen, ob Mitarbeitende die Grenze voraussichtlich überschreiten.

Digitale Lohnschnittstelle: Pflicht ab 2027

Ab 2027 wird die digitale Lohnschnittstelle (DLS) um zusätzliche Systeme erweitert. Neu ist, dass auch Neben- und Vorsysteme einzubeziehen sind, z. B.:

  • Elektronische Zeiterfassung

  • Reisekostenabrechnungen

  • Elektronische Fahrtenbücher

  • Essens- und Kantinenabrechnung

Diese Systeme müssen künftig Daten an die Finanzverwaltung übermitteln können. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Softwareanbieter entsprechende Schnittstellenlösungen bereitstellen.

Aktivrentengesetz ab 2026: Steuerfrei weiterarbeiten nach Renteneintritt

Das neue Aktivrenten-Gesetz ersetzt das ursprünglich geplante Arbeitsmarktstärkungsgesetz und soll zum 01.01.2026 in Kraft treten.
Ziel ist die Förderung des Weiterarbeitens über die Regelaltersgrenze hinaus.

Steuerliche Vorteile

  • Einführung eines neuen Steuerfreibetrags gemäß § 3 Nr. 21 EStG.

  • Bis zu 2.000 € monatlich (24.000 € jährlich) steuerfrei für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.

  • Gilt nur für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht oder überschritten haben.

  • Nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen – nicht für Selbstständige, Beamte oder Minijobber.

  • Keine Progression, kein Antrag über ELStAM nötig – die Steuerfreiheit wird direkt in der Lohnabrechnung berücksichtigt.

Sozialversicherungliche Behandlung

  • Kranken- und Pflegeversicherung: weiterhin beitragspflichtig.

  • Rentenversicherung: Arbeitnehmer befreit, Arbeitgeber zahlt seinen Anteil weiter.

  • Arbeitslosenversicherung: endet mit Erreichen der Regelaltersgrenze.

Der Freibetrag kann auch in Steuerklasse 6 angewendet werden, allerdings nur einmal pro Person.

Rentenarten und Altersgrenzen: Wer profitiert?

  • Die Regelaltersgrenze steigt weiter schrittweise von 65 auf 67 Jahre.

  • Rente für langjährig Versicherte: ab 63 Jahren mit Abschlägen (0,3 % pro Monat).

  • Rente für besonders langjährig Versicherte: 45 Beitragsjahre → abschlagsfrei, aktuell zwischen 63 + X und 65 Jahren.

  • Die Steuerfreiheit der Aktivrente gilt nur für Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Digitale PKV-Datenübermittlung über ELSTER (ab 2026)

Ein weiterer wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung:
Ab dem 01.01.2026 werden Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) automatisch über ELSTER an Arbeitgeber übermittelt.

So funktioniert das Verfahren:

  • Die PKV übermittelt die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

  • Arbeitgeber erhalten diese Informationen elektronisch über das ELSTER-System.

  • Papierbescheinigungen entfallen.

  • Die Daten gelten automatisch für das Kalenderjahr, in dem sie übermittelt werden.

Übergangs- und Sonderfälle:

  • Übergangszeit: 2026–2027 – Papierbescheinigungen dürfen vorübergehend weiter genutzt werden.

  • Widerspruchsrecht:

    • Arbeitnehmer können der Übermittlung widersprechen.

    • Folge: Zuschüsse des Arbeitgebers werden steuer- und beitragspflichtig.

  • Ausländische Versicherungen nehmen nicht am ELSTER-Austausch teil → Daten müssen weiterhin manuell erfasst werden.

  • Spätestens ab 2028 ist die elektronische Übermittlung für alle PKV verpflichtend.

alga-Regionaltagung 2025

Zum Jahresende lädt DATAKONTEXT zur alga-Regionaltagung online am 26. und 27. November 2025 ein.
Themenschwerpunkte:

  • Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht

  • Aktivrente und neue Freibeträge

  • PKV-Datenübermittlung

  • Digitalisierung & KI in der Entgeltabrechnung

Lohn+Gehalt Plus-Abonnenten erhalten einen Preisvorteil von 10 %.
Jetzt anmelden unter: https://www.datakontext.com/entgeltabrechnung/alga-regionaltagungen

Fazit: Digitalisierung, Entlastung und neue Chancen für Arbeitgeber

Der Jahreswechsel 2025/2026 bringt weitreichende Neuerungen.
Besonders wichtig:

  • steigender Mindestlohn und neue Minijob-Grenzen,

  • steuerfreie Aktivrente ab Regelaltersgrenze,

  • und die Einführung des digitalen Datenaustauschs für PKV-Beiträge.

Arbeitgeber sollten jetzt ihre Lohn- und Gehaltssoftware prüfen, interne Prozesse anpassen und Mitarbeitende rechtzeitig informieren.

Lesen Sie hier die aktuelle Ausgabe der LOHN + GEHALT

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