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Online-Kompaktkurs: Aufzeichnung : Zweifelsfragen zum Jahreswechsel 2025/2026

PKV-Datenchaos, neue SV-Grenzen und knifflige Meldeverfahren? Der Jahreswechsel 2025/2026 stellt die Lohnabrechnung auf die Probe. Wir zeigen Ihnen die größten Fallstricke und wie Sie souverän durch die Änderungen navigieren, um teure Fehler zu vermeiden.

Der Jahreswechsel
Lesezeit 3 Min.

Der Jahreswechsel 2025/2026: Die wichtigsten Änderungen in der Entgeltabrechnung

Der Jahreswechsel bringt traditionell eine Flut von gesetzlichen Änderungen mit sich, die für die Entgeltabrechnung von entscheidender Bedeutung sind. In unserem jüngsten Webinar haben wir die relevantesten Neuregelungen für 2026 beleuchtet – von der Sozialversicherung über das Steuerrecht bis hin zu verfahrenstechnischen Anpassungen. Hier fassen wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammen.

Anpassungen in der Sozialversicherung (SV)

Die Sozialversicherung ist auch dieses Jahr wieder von zahlreichen Änderungen betroffen.

  • Beitragsbemessungsgrenzen und SV-Rechengrößen: Wie erwartet, wurden die Beitragsbemessungsgrenzen für 2026 deutlich angehoben.

    Besonderes Augenmerk sollten Sie auf privatversicherte Mitarbeiter legen, die durch die Anhebung wieder versicherungspflichtig werden könnten. Hier gilt es, die Befreiungsmöglichkeiten zu prüfen und die Betroffenen fristgerecht zu informieren, um Haftungsprobleme zu vermeiden.

  • Pflege und Kinderbetreuung: Im ELStAM-Verfahren gibt es Neuerungen bezüglich der Pflege von Kindern. Zukünftig fragen die Kassen aktiv nach, an wie vielen Tagen eine Pflege zu Hause stattfand. Es empfiehlt sich, hierfür eine separate Zeitart im System einzurichten, um bei Anfragen schnell und korrekt reagieren zu können.
  • Digitaler Abruf der Kinderdaten (DAB-BV): Der Abruf der für die Pflegeversicherung relevanten Kinderdaten wird zur Pflicht. Nur in Ausnahmefällen, wenn die zurückgemeldeten Daten nicht korrekt sind, ist ein manueller Nachweis durch den Mitarbeiter zulässig.

    Beachten Sie die unterschiedlichen Fristen für die Vorlage von Nachweisen, die je nach Zeitraum variieren.

  • Abgeltung von Gleitzeitguthaben: Bei unbezahlten Ausfallzeiten (z. B. nach Ende der Entgeltfortzahlung) müssen abzugeltende Gleitzeitguthaben auf den letzten Entgeltabrechnungszeitraum mit laufendem, beitragspflichtigem Entgelt zurückgerechnet werden. Diese Regelung gilt explizit nicht für Urlaubsabgeltungen.

Die Komplexität dieser Neuregelungen zeigt, wie wichtig eine kontinuierliche Weiterbildung ist. Unsere Experten in den Entgelt-Seminaren von DATAKONTEXT bereiten Sie optimal auf alle Eventualitäten vor.

Neuerungen im Steuerrecht

Auch im steuerlichen Bereich gibt es wichtige Anpassungen, die besondere Aufmerksamkeit erfordern.

  • Datenlieferung der privaten Krankenversicherung (PKV): Eines der größten Themen zum Jahreswechsel ist die neue digitale Übermittlung der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Die ersten Datenlieferungen waren teilweise fehlerhaft und enthielten beispielsweise Daten von gesetzlich Versicherten.
  • Handlungsempfehlung für die Praxis: Es ist unerlässlich, die gelieferten Daten zu überprüfen. Fordern Sie Ihre Mitarbeiter auf, die von den Versicherern gemeldeten Daten zu kontrollieren. Bei Abweichungen müssen sich die Mitarbeiter direkt an ihre Versicherung wenden – nur diese kann die Daten korrigieren oder eine offizielle Ersatzbescheinigung ausstellen. Alte Arbeitgeberbescheinigungen sind nicht mehr gültig und dürfen nicht verwendet werden.

    Eine Ausnahme bildete die Generali, die für 2025 keine elektronischen Daten lieferte und Ersatzbescheinigungen ausstellen musste.

Dieses neue Verfahren birgt viele Fallstricke. Um hier stets auf der sicheren Seite zu sein und alle Details korrekt umzusetzen, empfehlen wir Ihnen unsere spezialisierten Fortbildungen zur Entgeltabrechnung.

Weitere wichtige Änderungen im Überblick

  • Sofortmeldepflicht: Das Friseur- und Kosmetikgewerbe unterliegt zukünftig der Sofortmeldepflicht. Im Gegenzug wurden die Forstwirtschaft und das Fleischhandwerk aus dieser Regelung herausgenommen.
  • Korrekturbefugnis der Einzugsstellen: Krankenkassen erhalten das Recht, Meldungen von Arbeitgebern zu korrigieren, wenn sie eine Abweichung feststellen. Auch wenn die Software in der Regel korrekte Meldungen erstellt, ist es bei Anfragen der Kassen essenziell, in den Dialog zu treten, um Unstimmigkeiten im Lohnkonto zu vermeiden.
  • Elektronische Unterlagen (eAU): Spätestens ab dem 1. Januar 2027 müssen alle Anlagen zum Lohnkonto in elektronischer Form für die Betriebsprüfung (EUB) vorliegen. Unternehmen, die hier noch nicht aktiv geworden sind, sollten dringend ihre Prozesse anpassen.

Fazit

Der Jahreswechsel 2025/2026 stellt die Personalabteilungen erneut vor große Herausforderungen. Die zunehmende Digitalisierung der Meldeverfahren erfordert nicht nur angepasste Prozesse, sondern auch ein tiefes Verständnis der rechtlichen Grundlagen. Eine sorgfältige Vorbereitung und die kontinuierliche Schulung der verantwortlichen Mitarbeiter sind der Schlüssel, um Fehler und Haftungsrisiken zu minimieren.

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