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BMF zur Nutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat den Entwurf eines Schreibens zur Änderung der BMF-Schreiben vom 05.06.2014 (BStBl Teil I Seite 835) und vom 24.01.2018 (BStBl Teil I Seite 272) in Bezug auf die Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen an bestimmte Verbände veröffentlicht.

Lohnsteuerrecht
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Ein an eine Ladestation angeschlossenes Elektrofahrzeug mit einer Reihe Autos und dem Schein der Sonne im Hintergrund.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat den Entwurf eines Schreibens zur Änderung der BMF-Schreiben vom 05.06.2014 (BStBl Teil I Seite 835) und vom 24.01.2018 (BStBl Teil I Seite 272) in Bezug auf die Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen an bestimmte Verbände veröffentlicht. Den Verbänden wird damit Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf gegeben. 

Durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl Teil I Seite 2338), das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (BGBl Teil I Seite 2451) und das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vom 29.06.2020 (BGBl Teil I Seite 1512) wurden die in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG enthaltenen Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge fortentwickelt und der Anwendungszeitraum der Regelungen verlängert. U. a. sind im Schreiben erläutert: 

  • Definitionen auf welche Fahrzeuge die Regelungen Anwendung finden (ab Seite 2 des Entwurfs).
  • Pauschale Ermittlung des privaten Nutzungswerts nach der sogenannten „1%-Regelung“ (ab Seite 4 des Entwurfs).
  • Ermittlung des privaten Nutzungswerts nach der Fahrtenbuchmethode (ab Seite 8 des Entwurfs).
  • Ansatz von Stromkosten als Betriebsausgaben (Seite 12 des Entwurfs). 

 

In dem Entwurf werden die Regelungen für die ertragsteuerliche Beurteilung der Nutzung von betrieblichen Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten erläutert. Der Entwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

 

Quelle: BMF

 

 

Teaserfoto: © AdobeStock/Nischaporn

 

 

 

 

 

 

 

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