Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur KV bleibt voraussichtlich unverändert
Aktuelle beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 1,3 Prozent. Der Wert wird jährlich neu festgesetzt, unter Berücksichtigung der Ausgaben- und Einnahmeentwicklung der gesetzlichen Krankenkassen.

Nach dieser Logik müsste der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Jahr 2022 aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Ausgaben- und Einnahmeentwicklung der Kassen eigentlich steigen. Im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom Juli 2021 wurde allerdings bereits festgelegt, dass der Wert 2022 nicht ansteigen soll. Um das einhalten zu können braucht es im nächsten Jahr jedoch einen zusätzlichen einen zusätzlichen Zuschuss aus Steuermitteln.
Normalerweise ermittelt der so genannte Schätzerkreis der GKV aufgrund der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben den rechnerisch notwendigen durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Der Schätzerkreis setzt sich zusammen aus Experten vom Bundesgesundheitsministerium, dem Bundesamt für Soziale Sicherung (früher Bundesversicherungsamt) und des GKV-Spitzenverbandes.
Da der Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2022 aber schon durch das GVWG auf 1,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben wurde, musste der Schätzerkreis diesmal die Höhe des zusätzlichen Finanzbedarfs ermitteln, damit der Grenzwert eingehalten werden kann. Die Bundesregierung muss nun eine Rechtsverordnung beschließen, die den Bundeszuschuss um das festgestellte Finanzdefizit erhöht.
Der unveränderte durchschnittlicher Zusatzbeitrag hat allerdings keine unmittelbare Auswirkung auf die einzelnen Krankenkassen. Diese setzen ihren individuellen Zusatzbeitrag in ihrer Satzung nach ihrem individuellen Finanzbedarf fest. Hier sind Erhöhungen also nicht ausgeschlossen.
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