Banner Online Kompaktkurse für fundiertes Wissen zu neuesten Gesesetzesänderungen und Abrechnungskriterien
Free

Mitarbeiterbindung durch bAV – ohne Mehrkosten

Arbeitgeber können durch geschickte Kalkulation der Lohnnebenkosten einen bAV-Zuschuss von bis zu 25 Prozent gewähren – ohne zusätzliche Kosten. Das stärkt die Mitarbeiterbindung und die Arbeitgeber-Marke nachhaltig.

Sozialversicherung
Lesezeit 3 Min.
Holzwürfel mit Buchstaben "bAV" auf Euro-Geldscheinen symbolisieren betriebliche Altersversorgung und Arbeitgeber-Zuschuss durch Entgeltumwandlung
Foto: © stock.adobe.com/xsprtd

Advertorial

Der Fachkräftemangel hält an – und eine Positionierung als attraktiver Arbeitgeber gewinnt für Unternehmen weiter an Bedeutung. Leistungen wie ein überdurchschnittlicher Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) können dabei erheblich unterstützen. Denn laut einer Studie von PwC aus dem Jahr 2024 betrachten 96 Prozent der Beschäftigten die bAV als wichtiges Kriterium bei der Wahl ihres Arbeitgebers. Dabei kann ein Zuschuss von bis zu 25 Prozent für Unternehmen sogar liquiditätsneutral ausgestaltet werden. Wie sich ein solches Zuschussmodell effizient umsetzen lässt und welche Effekte sich für Unternehmen ergeben können, erläutert die DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH, führender B2B-Partner für die Abwicklung und Beratung rund um die bAV.

Arbeitgeber-Zuschuss: Pflicht, Chance und Potenzial

Fach- und Führungskräfte in Personal- und Finanzverantwortung wissen: Arbeitgeber müssen mindestens 15 Prozent Zuschuss leisten, soweit sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Doch die tatsächlichen Einsparungen für Arbeitgeber im Rahmen der Entgeltumwandlung können oft höher ausfallen. Denn neben den klassischen Sozialversicherungsbeiträgen – Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung – sind von Arbeitgebern weitere verpflichtende Umlagen zu zahlen, etwa für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz, Insolvenzabsicherung oder Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Insgesamt können sich diese Lohnnebenkosten – abhängig von Branche und Unternehmensgröße – auf rund 25 Prozent der Bruttolöhne summieren.

Wenn Mitarbeitende in eine bAV einzahlen, reduziert sich die Basis für diese Umlagen und Beiträge. Das bedeutet: Auf den umgewandelten Gehaltsanteil spart sich der Arbeitgeber die Nebenkosten.

Beispiel:

  • Ein Arbeitnehmer wandelt 100  Euro seines Gehalts in die bAV um.
  • Die darauf abzuführenden Lohnnebenkosten des Arbeitgebers betragen bei diesem Mitarbeiter 25  Euro.
  • Die Firma gewährt nun einen – bereits freiwillig erhöhten – Zuschuss von 20  Euro.
  • Ergebnis: rund 5  Euro Vorteil für den Arbeitgeber.

Erhöht das Unternehmen in diesem Beispiel nun den bAV-Zuschuss um diese fünf Euro, bleibt dieser weiterhin liquiditätsneutral – weil die eingesparten Umlagen und Sozialabgaben die Investition vollständig refinanzieren. Dies macht höhere Zulagen nicht nur fair und attraktiv für die Mitarbeitenden, sondern – durch den „Feelgood-Effekt“ – auch strategisch sinnvoll für das Unternehmen.

Praxis-Tipp der DCS: Unternehmen sollten die tatsächlichen Lohnnebenkosten ihrer Belegschaft genau analysieren. Diese Quote bildet die Basis, um die Einsparungen aus der Entgeltumwandlung direkt als Zuschuss weiterzugeben – ohne zusätzliche Belastung der Unternehmensliquidität.

Einheitliche Zuschüsse: Fairness und Effizienz

Die Höhe der Lohnnebenkosten variiert je nach Gehaltsgruppe. Bei Einkommen über den Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung fällt die Ersparnis aus Entgeltumwandlungen prozentual geringer aus. Dennoch ist ein genereller Zuschuss von bis zu 25 Prozent für alle Beschäftigten empfehlenswert.

  • Fairness und Motivation: Beschäftigte mit niedrigeren Gehältern profitieren stärker von den Einsparungen. Doch Mitarbeiter sämtlicher Einkommensgruppen werden durch den Zuschuss an das Unternehmen gebunden.
  • Verwaltungseffizienz: Ein einheitlicher Zuschuss reduziert den administrativen Aufwand, minimiert Fehlerquellen und schafft Transparenz für alle Beteiligten.

Empfehlung der DCS: Arbeitgeber sollten eine Misch-Kalkulation der Gehaltsgruppen vornehmen und daraus einen fairen, einheitlichen Zuschuss ableiten. Das Ergebnis ist langfristig betriebswirtschaftlich kalkulierbar und stärkt nachhaltig die Arbeitgeber-Marke.

Kommunikation: Der Schlüssel zum Erfolg

Ein attraktiver bAV-Zuschuss entfaltet seine Wirkung nur, wenn er aktiv kommuniziert wird. Ob interne Veranstaltungen, Online-Seminare, Infoplattformen, Flyer oder Einzelberatung – wichtig ist, dass Mitarbeitende umfassend Gelegenheit erhalten, sich mit der bAV zu beschäftigen.

Praxis-Tipp der DCS:  bAV-Angebote sollten regelmäßig und aktiv kommuniziert werden – sowohl intern als auch in der Außendarstellung. Das erhöht die emotionale Bindung und unterstützt gleichzeitig die Gewinnung neuer Mitarbeiter. 

Fazit

Der Arbeitgeber-Zuschuss zur bAV ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht – er ist ein strategisches Instrument zur Fachkräftebindung. Richtig gestaltet, fair kommuniziert und praxisnah umgesetzt kann er ein starkes Signal an die Belegschaft senden. So lässt sich die Arbeitgeber-Marke nachhaltig stärken, ohne das Unternehmen finanziell zu belasten.

Die DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH unterstützt Unternehmen dabei, Zuschüsse effizient zu kalkulieren, rechtssicher umzusetzen und kommunikativ erfolgreich zu begleiten – für eine bAV, die sich für alle auszahlt.

Marco Eckert DCS GmbH
© Marco Eckert

Autor: Marco Eckert, Geschäftsführer DCS GmbH

Diesen Beitrag teilen: