Banner Online Kompaktkurse für fundiertes Wissen zu neuesten Gesesetzesänderungen und Abrechnungskriterien
Free

Garagenpauschale für Dienstwagen: Wann ist die Zahlung steuerfrei?

Pauschale Zahlungen für die Unterbringung eines Dienstwagens können steuerfrei sein, wenn ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegt. Wichtige Voraussetzungen für Garage, Carport und Stellplatz.

Fragen aus den ARGEn
Lesezeit 1 Min.
Weißer Dienstwagen vor geschlossener Garage – Garagenpauschale steuerfrei bei eigenbetrieblichem Interesse
Foto: © stock.adobe.com/Patryk Kosmider

Garagenpauschale für Dienstwagen: Steuerliche Behandlung

Sachverhalt:

Unsere Außendienstmitarbeiter haben einen Dienstwagen. Der Dienstwagen soll geschützt in einer Garage, unter einem Carport oder auf einem Stellplatz stehen. Für den Nachweis der Unterbringung in einer Garage erhalten die Mitarbeiter eine steuerfreie Pauschale in Höhe von 26 Euro. Für einen angemieteten Stellplatz den Kostenbeitrag bzw. max. 26 Euro. Für ein Carport (ohne Mietvertrag) erhalten die Mitarbeiter aktuell 13 Euro. Ist die pauschale Zahlung für ein Carport steuerfrei möglich? Kann man auch für einen Stellplatz auf dem eigenen oder angemieteten Grundstück eine pauschale Netto-Zahlung gewähren?

Steuerfreier Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG

Antwort:

Die steuerliche Behandlung pauschaler Zahlungen für die Unterbringung eines Dienstwagens in einem Carport, einer Garage oder auf einem Stellplatz hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Eine pauschale Zahlung kann steuerfrei sein, wenn sie als Auslagenersatz im Sinne des § 3 Nr. 50 EStG gewährt wird und die Unterbringung des Dienstwagens im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Ein solches Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn der Dienstwagen wertvolle Werkzeuge oder Waren enthält und der Arbeitgeber deshalb die Unterstellung in einem geschützten Bereich ausdrücklich verlangt.

Carport und Stellplatz: Steuerfreie Zahlung möglich

Dies gilt sowohl für die Nutzung eines Carports ohne Mietvertrag als auch für einen Stellplatz auf eigenem oder angemietetem Grundstück des Arbeitnehmers. Voraussetzung ist jeweils, dass der Arbeitgeber die Unterbringung des Fahrzeugs ausdrücklich anordnet und die Maßnahme ausschließlich betrieblichen Zwecken dient.

Voraussetzungen für steuerfreie Garagenpauschale

Für die steuerliche Anerkennung des eigenbetrieblichen Interesses müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Arbeitgeber muss ein überwiegendes betriebliches Interesse an der geschützten Unterbringung des Fahrzeugs haben.
  • Die Unterstellung muss auf einer klaren arbeitsvertraglichen oder dienstlichen Anordnung beruhen.
  • Die Nutzung darf nicht privaten Zwecken des Arbeitnehmers dienen.
  • Dem Arbeitnehmer darf durch die Überlassung kein zusätzlicher geldwerter Vorteil entstehen.

Fazit: Steuerfreier Auslagenersatz oder steuerpflichtiger Arbeitslohn

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Zahlung als steuerfreier Auslagenersatz behandelt werden. Fehlt hingegen ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers, sind entsprechende Zahlungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen.

alga-Competence-Center, beantwortet durch Markus Stier

Wir haben die passende Online-Schulung für Sie!

Firmenwagen für Arbeitnehmende: Besondere Regeln

Gewinnen Sie Sicherheit in der Beurteilung und  Abrechnung besonderer Fallgestaltungen und sparen dadurch Zeit bei zukünftigen Beurteilungen und Abrechnungen.

Mehr Informationen: www.datakontext.com/entgeltabrechnung/schulungen

Diesen Beitrag teilen: