Inflationsausgleichsgesetz im Bundesrat beschlossen
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 25.11.2022 dem Inflationsausgleichsgesetz zugestimmt. Das Gesetz ist Teil eines dritten Entlastungspakets, das Maßnahmen zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen umfasst.

Um die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, soll das Inflationsausgleichsgesetz die Steuerlast von rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürgern an die Inflation anpassen. Durch eine Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags sowie die Erhöhung des Kindergeldes sollen zudem Familien unterstützt werden.
Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, steigt – um 561 Euro auf 10.908 Euro im Jahr 2023. 2024 soll er dann auf 11.604 Euro angehoben werden. Zudem wird der Spitzensteuersatz von 42% im kommenden Jahr erst bei einem zu versteuernden Einkommen von 62.827 Euro angewandt. Bisher wird er schon ab 58.597 Euro fällig. 2024 würde dieser Eckwert auf 66.779 Euro steigen. Die Grenze für den noch höheren Reichensteuersatz von 45% ändert die Bundesregierung bewusst nicht, weil sie in dieser Einkommensklasse keine zusätzliche Entlastung für nötig hält. Familien können sich zudem auf eine zusätzliche Entlastung einrichten: Das Kindergeld soll auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind angehoben werden. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat.

