Vorsorgekuren/-untersuchungen
Geplant sind vielfältige Gesundheitsförderungsmaßnahmen zur Steigerung des Mitarbeiterwohlbefindens und zur Prävention von Krankheitsrisiken. Zu diesen Maßnahmen zählen Vorsorgeuntersuchungen, ärztlich verordnete Vorsorgekuren sowie eine freiwillige Aktivwoche für Schichtmitarbeiter. Zentral ist die Frage, inwieweit die finanziellen Aufwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben und unter welchen Bedingungen die Kostenübernahme durch das Unternehmen steuerpflichtig werden kann.

Sachverhalt: Wir planen, verschiedene Gesundheitsförderungsmaßnahmen für unsere Mitarbeiter anzubieten, um deren Wohlbefinden zu steigern und Krankheitsrisiken vorzubeugen. Diese Maßnahmen sollen sowohl Vorsorgeuntersuchungen als auch Vorsorgekuren umfassen. Wir haben auch schon darüber nachgedacht, eine Aktivwoche zu gestalten (z. B. für unsere Schichtmitarbeiter), also als freiwillige Maßnahme. Uns stellt sich nun die Frage, inwieweit die finanziellen Aufwendungen für diese Maßnahmen steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Insbesondere haben wir auch Fragen, ob die Kostenübernahme durch unser Unternehmen in bestimmten Fällen steuerpflichtig werden kann und unter welchen Bedingungen solche Maßnahmen als steuerfreie Zuwendung gelten.
Antwort: Die steuerfreie Kostenübernahme für Vorsorgekuren ist nur dann möglich, wenn die Kur durch einen Arzt verordnet wurde und unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt wird. Die Zuwendung muss darauf abzielen, eine Erkrankung zu verhindern. Die Kosten dürfen nur die unmittelbaren Kurkosten umfassen, nicht aber Ausgaben für Kleidung oder andere nicht kurbezogene Kosten. Die Freigrenze von 600 Euro jährlich pro Mitarbeiter darf nicht überschritten werden. Ebenfalls ist eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Kur erforderlich, um die steuerliche Begünstigung zu gewährleisten.
Vorsorgeuntersuchungen sind steuerfrei, wenn sie überwiegend aus eigenbetrieblichen Interessen des Arbeitgebers durchgeführt werden, etwa wenn sie für eine bestimmte Mitarbeitergruppe (z. B. Führungskräfte) verpflichtend sind, um arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen. Wenn eine Vorsorgeuntersuchung jedoch freiwillig allen Mitarbeitern angeboten wird und keine zusätzlichen Kosten für die Mitarbeiter entstehen (da diese durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen werden), ist die Maßnahme ebenfalls steuerfrei. Sollte die Untersuchung jedoch zusätzliche Leistungen umfassen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden (z. B. bestimmte Screenings), sind diese zusätzlichen Kosten steuerpflichtig.
Falls Sie als Unternehmen freiwillige Gesundheitsmaßnahmen wie eine Aktivwoche für Schichtmitarbeiter organisieren, kann dies unter bestimmten Bedingungen ebenfalls steuerfrei sein. Wenn die Maßnahme in Abstimmung mit einer Krankenkasse durchgeführt wird und einen klaren Bezug zur Gesundheitsförderung hat, kann die Freigrenze von 600 Euro jährlich für betriebliche Gesundheitsförderung angewendet werden. Da diese Teilnahme freiwillig ist und keine beruflichen Nachteile für die Mitarbeiter entstehen, sind die Zuschüsse des Arbeitgebers grundsätzlich steuerpflichtig. Hier könnte jedoch eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EstG) für bestimmte gesundheitsfördernde Maßnahmen bestehen.
alga-Competence-Center, beantwortet durch Janette Rosenberg