Lohnsteuermitteilung 7/2024 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 07/2024
Der erste Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 liegt vor und bringt eine Reihe wichtiger Neuerungen, auf die sich Arbeitgeber in der Lohnabrechnung vorbereiten müssen. Obwohl sich im Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen ergeben können, zeichnen sich bereits jetzt klare Tendenzen ab. Ein zentraler Punkt des Gesetzesentwurfs ist die geplante Einführung einer Pauschalbesteuerung für Mobilitätsbudgets, die eine attraktive Alternative zum Dienstwagen darstellen könnte.
Doch das ist nicht alles: Auch bei den Mitarbeiterkapitalbeteiligungen gibt es mit der neuen Konzernklausel eine bedeutende Erweiterung. Weitere Anpassungen betreffen das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren sowie den Lohnsteuerjahresausgleich bei Auslandstätigkeiten. Diese Ausgabe gibt Ihnen einen fundierten ersten Überblick über die geplanten Regelungen im Jahressteuergesetz 2024 und zeigt auf, wo sich für Ihre tägliche Praxis Handlungsbedarf ergeben könnte und welche spannenden Urteile die Gerichte gefällt haben.
Mobilitätsbudget: Eine Kernregelung im Jahressteuergesetz 2024
Die Regierung plant eine neue Pauschalierungsmöglichkeit mit 25 % für Mobilitätsbudgets, die zusätzlich zum Lohn gewährt werden. Der jährliche Höchstbetrag soll bei 2.400 Euro liegen. Erfahren Sie, welche Verkehrsmittel wie E-Scooter und Sharing-Dienste begünstigt sind und für welche (z.B. Flugzeuge) die Regelung nicht gelten soll.
Konzernklausel für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen
Bisher war die vorteilhafte Steuerstundung nach § 19a EStG auf Anteile am Unternehmen des direkten Arbeitgebers beschränkt. Das Jahressteuergesetz 2024 soll dies auf die Übertragung von Anteilen an Konzernunternehmen erweitern. Wir erklären, welche Schwellenwerte für die Unternehmensgröße gelten und warum das Gründungsdatum der Konzernunternehmen entscheidend ist.
Anpassungen beim Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren
Der jährliche Starttermin für die Beantragung von Lohnsteuer-Ermäßigungen soll vom 1. Oktober auf den 1. November verschoben werden. Zudem wird eine Neuregelung für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach einer Trennung direkt im Lohnsteuerabzug verankert. Erfahren Sie, welche Änderungen auf Sie zukommen.
Steuerfreie Zuschläge: Wichtige Klarstellung bei Bereitschaftsdiensten
Wann sind Zuschläge für Nacht- oder Sonntagsarbeit steuerfrei? Der Bundesfinanzhof hat in einem neuen Urteil entschieden, wie der Grundlohn als Basis für die Berechnung der steuerfreien Zuschläge bei Bereitschaftsdiensten zu ermitteln ist. Wir erläutern die praxisrelevante Entscheidung und ihre Folgen.
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