Free

Keine Sozialversicherungsbeiträge auf Energiepreispauschale

Um die Bürger von den hohen Energiepreisen zu entlasten, hat der Gesetzgeber unter anderem die Zahlung einer Energiepreispauschale beschlossen. Die Auszahlung erfolgt über den Arbeitgeber an die Arbeitnehmer mit der Gehaltszahlung für September 2022. Die Höhe beträgt pauschal 300 Euro.

Sozialversicherung
Lesezeit 1 Min.
Energiepreispauschale

Um die Bürger von den hohen Energiepreisen zu entlasten, hat der Gesetzgeber unter anderem die Zahlung einer Energiepreispauschale beschlossen. Die Auszahlung erfolgt über den Arbeitgeber an die Arbeitnehmer mit der Gehaltszahlung für September 2022. Die Höhe beträgt pauschal 300 Euro. 

Das Besondere: Die Energiepreispauschale gehört zu den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit und ist damit lohnsteuerpflichtig. Es handelt sich aber nicht um Arbeitsentgelt. Deshalb muss der Arbeitgeber die Zahlung zwar bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigen, Beiträge zur Sozialversicherung fallen aber nicht an. Die Zahlung wird demnach auch nicht für die Berechnung der Umlagen (U1, U2, Insolvenzgeldumlage) berücksichtigt.

Quelle: AOK

 

 

Foto: © AdobeStock/N. Theiss

 

 

 

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen: