Minijob Grenze 2026: Dynamische Verdienstgrenze bringt Prüfpflichten
Die Minijob-Grenze steigt 2026 auf 603 Euro durch Kopplung an den Mindestlohn. Für die Entgeltabrechnung bedeutet das verschärfte Prüf- und Dokumentationspflichten bei schwankenden Verdiensten.

Die Minijob Grenze ist seit Oktober 2022 nicht mehr statisch, sondern an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Mit der Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 steigt damit automatisch auch die monatliche Verdienstgrenze auf 603 Euro. Für die Entgeltabrechnung ist das kein Detail, sondern ein Punkt, der sauber geprüft werden muss.
Vorausschauende Beurteilung der Minijob-Grenze
Entscheidend bleibt die vorausschauende Betrachtung. Ob ein Minijob vorliegt, wird zu Beginn der Beschäftigung anhand des erwarteten durchschnittlichen Verdienstes der nächsten zwölf Monate beurteilt. Liegt dieser bei maximal 603 Euro im Monat beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr, handelt es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Wird diese Grenze überschritten, liegt grundsätzlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor.
Schwankende Monatsverdienste im Minijob
In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass nicht der gleichbleibende Verdienst das Problem ist, sondern schwankende Monatswerte. Diese sind im Minijob zulässig, solange die jährliche Verdienstgrenze eingehalten wird. Die Anzahl der Monate mit einem höheren Verdienst spielt dabei keine Rolle, solange der Durchschnitt passt.
Unvorhersehbare Überschreitungen der Verdienstgrenze
Besondere Aufmerksamkeit erfordern unvorhersehbare Überschreitungen. Diese sind in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres zulässig, etwa bei Krankheitsvertretungen. In diesen Fällen darf der Verdienst auf bis zu 1.206 Euro im Monat steigen. Wichtig ist dabei die rückwirkende Betrachtung der letzten zwölf Monate. Ein drittes Überschreiten führt unmittelbar dazu, dass für diesen Monat keine geringfügige Beschäftigung mehr vorliegt und Sozialversicherungspflicht eintritt.
Dokumentationspflichten in der Entgeltabrechnung
Für die Entgeltabrechnung ist damit klar, dass neben der rechnerischen Prüfung auch die Dokumentation eine zentrale Rolle spielt. Der Grund für ein unvorhersehbares Überschreiten muss nachvollziehbar festgehalten werden. Ohne diese Dokumentation wird die Ausnahme in einer Betriebsprüfung regelmäßig nicht anerkannt.
Erhöhte Anforderungen durch Dynamisierung
Die Dynamisierung der Minijob Grenze sorgt damit zwar für eine automatische Anpassung an steigende Löhne, erhöht aber gleichzeitig die Anforderungen an die laufende Überwachung. Wer hier sauber arbeitet und die Entwicklung im Blick behält, vermeidet spätere Korrekturen und unnötige Diskussionen mit der Sozialversicherung.

