Künstlersozialabgabe bleibt stabil
Für die Inanspruchnahme und Verwertung von künstlerischen oder publizistischen Leistungen müssen Unternehmen die Künstlersozialabgabe zahlen. Zum 1.1.2021 bleibt der Hebesatz stabil in Höhe von 4,2 Prozent.
Für die Inanspruchnahme und Verwertung von künstlerischen oder publizistischen Leistungen müssen Unternehmen die Künstlersozialabgabe zahlen. Zum 1.1.2021 bleibt der Hebesatz stabil in Höhe von 4,2 Prozent.
Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Eingezogen werde diese Beiträge von der Künstlersozialkasse. Die Prüfung, ob die Abgabe in richtiger Höhe geleistet wird, übernehmen die Betriebsprüfer der Rentenversicherung.
alga-Competence-Center, bearbeitet durch Jürgen Heidenreich
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