Fachkräfte : Zuwanderung von hochqualifizierten Fachkräften durch Blaue Karte EU erleichtert
Für hochqualifizierte Fachkräfte wird der Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt in Zukunft einfacher. Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben sich auf neue Regeln für die Blaue Karte verständigt.
Im globalen Wettbewerb um Talente konkurriert die EU zunehmend mit anderen Zielregionen. Wenngleich es Sache der Mitgliedstaaten ist, zu entscheiden, wie viele Menschen sie zu Arbeitszwecken aufnehmen, könnte ein verbesserter EU-Rahmen die Chancen der Mitgliedstaaten und Unternehmen, die benötigten Talente anzuwerben, deutlich verbessern.
Durch die neue Regelung werden folgende Änderungen eingeführt:
- Flexible Anforderungen: Senkung der Gehaltsschwelle, Verkürzung der erforderlichen Mindestdauer eines Arbeitsvertrags auf sechs Monate.
- Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen und Berufserfahrung: Erleichterung der Anerkennung und Validierung von beruflichen Fähigkeiten auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien.
- Größere Flexibilität beim Stellen- oder Arbeitsplatzwechsel: Innerhalb der ersten 12 Monate soll nur dann ein neuer Arbeitsmarkttest erforderlich sein, wenn die Position oder der Arbeitgeber gewechselt wird.
- Hochqualifizierte Personen, die internationalen Schutz genießen, sollen ebenfalls eine Blaue Karte EU beantragen können.
- Familienzusammenführung: Familienangehörige von Inhabern einer Blauen Karte EU sollen diese begleiten dürfen und Zugang zum EU-Arbeitsmarkt erhalten.
Mobilität innerhalb der EU: Inhabern einer Blauen Karte EU und ihren Familienangehörigen soll es nach 12 Monaten Beschäftigung im ersten Mitgliedstaat auf der Grundlage vereinfachter Mobilitätsregeln erlaubt sein, in einen zweiten Mitgliedstaat zu ziehen.
Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.
