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Interview mit Jörg Romanowski : Sozialversicherung und ihre Herausforderungen

Die Sozialversicherung ist ein wichtiges Themengebiet der Entgeltabrechnung. Unser Autor Jörg Romanowski ist ein Experte auf diesem Gebiet. Seine Beiträge werden Ihnen wichtige Impulse für Ihre tägliche Arbeit bieten. Unser Chefredakteur Markus Stier und Jörg Romanowski sprachen über die Sozialversicherung und ihre Herausforderungen.

Lesezeit 3 Min.
Ein Stempel mit der Aufschrift „Sozialversicherung“, der auf einem Dokument mit sichtbaren Worten ruht und auf Verwaltungsarbeiten im Zusammenhang mit der Sozialversicherung oder Versicherungsangelegenheiten im Bereich Humanressourcen hinweist

Herr Romanowski, Sie sind seit Jahren hauptberuflich als Dozent und Berater im Bereich der Sozialversicherung (SV) aktiv. Wie sind Ihre Erfahrungen? Ist der Bereich der Sozialversicherung in den letzten Jahren komplexer und undurchschaubarer geworden?

Jörg Romanowski-min
Jörg Romanowski-min

Tatsächlich haben insbesondere die letzten zwei Jahre gerade für Lohnabrechner viele komplexe und auch aufwendige Arbeiten aus dem Bereich der SV mitgebracht. Um nur zwei Beispiel zu nennen: Mit dem Kurzarbeitergeld hatten viele in der Lohnabrechnung auch schon früher zu tun. Aber dass hier die Bedingungen in den letzten beiden Jahren häufig verändert und befristet wurden und dann die Befristungen wieder verlängert wurden, ist schon eine besondere Herausforderung. Und insbesondere mit den Regelungen hinsichtlich der Lohnfortzahlung bei Quarantänemaßnahmen vor dem Hintergrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind Themen im Lohn aufgetaucht, die so zuvor eher keine Rolle gespielt hatten.

Sie waren von 1999 bis 2009 Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund in Brandenburg und Berlin. Was waren Ihre Themenschwerpunkte in dieser Zeit?

Zunächst habe ich – wie alle anderen Prüfer der DRV auch – in Unternehmen und Steuerkanzleien die üblichen Turnusprüfungen (alle vier Jahre) durchgeführt. Ab 2002 habe ich mich dann als Prüfer spezialisiert und seither überwiegend bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung mitgewirkt. Insbesondere wenn die Finanzkontrolle, Schwarzarbeit der Hauptzollämter oder auch die Steuerfahndung als Ermittlungsbehörden geprüft haben, mussten Prüfer der DRV das sozialversicherungsrechtlich unterstützen und begleiten. Das war dann meine Aufgabe.

Sie waren bereits vor 2002 im Prüfdienst der DRV Bund. Wie empfanden Sie damals die Zusammenarbeit mit den Unternehmen? Schließlich ist der Prüfer nicht gerade der beliebteste Gast bei Arbeitgebern.

Da passt wahrscheinlich das Sprichwort „Wie man in den Wald hineinruft …“ ganz gut. Es gab sicher auch Fälle, in denen ich als Prüfer eindeutig nicht willkommen war, und das wurde dann auch deutlich zum Ausdruck gebracht. Tatsächlich würde ich jedoch zurückblickend sagen, dass es in der absoluten Mehrheit der Fälle möglich war, in einem freundlichen und sachlichen Klima bei den Arbeitgebern tätig zu werden. Von einem solchen Arbeitsklima profitieren umgekehrt im Normalfall auch die Arbeitgeber. Nicht erst mit den SGB-Änderungsgesetzen hält die Digitalisierung im Bereich der Sozialversicherung Einzug. Allerdings sind gerade die letzten Jahre von umfangreichen Änderungen im Meldewesen geprägt.

Inwieweit entlasten bzw. belasten diese Änderungen die Arbeitgeber? Ich denke, dass entscheidend ist, dass das gesamte Meldewesen im Lohnprogramm implementiert ist. Die Zeiten der manuell zu fertigenden Meldungen sind glücklicherweise seit langem vorbei. Letztlich wird die Digitalisierung meines Erachtens jedoch eine Arbeitserleichterung für Arbeitgeber sein.

Glauben Sie, dass der Gesetzgeber die umfangreichen gesetzlichen Regelungen wirklich noch reformieren kann?

Definitiv ja! Allein ein Blick in den aktuellen Koalitionsvertrag macht deutlich, dass sich unsere neue Regierung auch im SV-Recht viel vorgenommen hat. Ich will nur zwei Beispiele nennen: Die Geringfügigkeitsgrenze soll künftig an den gesetzlichen Mindestlohn angeknüpft und damit dynamisiert werden. Und ein anderer sehr spannender Punkt wird sein, dass der Gesetzgeber eine allgemeine Rentenversicherungspflicht für alle Selbstständigen einführen möchte. Hier soll es – so heißt es – großzügige Befreiungsoptionen geben. Wie das umgesetzt wird, ist sicher eine spannende Frage und wird eben auch gerade Lohnabrechner wieder beschäftigen.

Die Zukunft der Entgeltabrechnung wird also unaufhaltsam digitaler. Welche Chancen sehen Sie in der Digitalisierung und worin liegen die Gefahren?

Gerade auch das Thema elektronisch unterstützte Betriebsprüfung zeigt, wie wichtig es für Arbeitgeber ist, den Weg der Digitalisierung mitzugehen und sich damit anzufreunden. Betriebsprüfungen werden spätestens ab 2027 nur noch digital durchgeführt. Bis dahin werden dann auch alle Entgeltunterlagen in digitaler Form vorliegen müssen. Die Gefahr dabei ist, dass, allgemein gesprochen, die sozialen Kontakte abnehmen. Das gefällt sicher nicht jedem, und Digitalisierung muss grundsätzlich auch immer den Datenschutz beinhalten.

Herr Romanowski, vielen Dank für dieses Gespräch.

Das Interview führte Markus Stier

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