Verlängerung : Homeoffice-Sonderregeln für Grenzgänger verlängert
Aufgrund der Corona-Pandemie sind viele Arbeitnehmer dauerhaft ins Homeoffice gewechselt. Für Grenzgänger gab es extra veränderte sozialversicherungsrechtliche Regelungen.
Diese waren zunächst bis Ende 2022 befristet, wurden jetzt aber um weitere sechs Monate verlängert, damit alle Beteiligten genügend Zeit haben, um sich auf den Wechsel in der Zuständigkeit einzustellen oder ggf. eine Ausnahmevereinbarung zu beantragen.
Für Grenzgänger, die vorübergehend ganz oder teilweise von zu Hause aus arbeiten, gibt es daher bis zum 30.06.2023 keine Änderungen in Bezug auf das Sozialversicherungsrecht. Eine weitere Verlängerung ist jedoch nach jetzigem Stand nicht geplant.