Anerkennung : Kommission stärkt nationale Gleichstellungsstellen
Die bestehenden EU-Vorschriften über Gleichstellungsstellen lassen den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Struktur und Arbeitsweise dieser Stellen großen Ermessensspielraum. Aus diesem Grund gibt es insbesondere hinsichtlich Befugnissen, Unabhängigkeit, Ressourcen, Zugänglichkeit und Wirksamkeit der Gleichstellungsstellen erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten.

Die Kommission schlägt daher eine Reihe verbindlicher Vorschriften zur Stärkung der Rolle und Unabhängigkeit der Gleichstellungsstellen vor:
- erweiterte Kompetenzen
- Unabhängigkeit
- ausreichende Ressourcen
- Zugang für alle Opfer
- Konsultation im Zuge der Rechtsetzung und Politikgestaltung
- erweiterte Befugnisse in Diskriminierungsfällen
- Sensibilisierung
- Austausch von Fachwissen

