Betriebliche Versicherung : Managerhaftung – Fehler können teuer werden
Absicherung von Entscheidungsträgern durch eine D&O-Versicherung
Wo gearbeitet wird, passieren Fehler. Nicht nur die Chefs großer DAX-Konzerne, auch Führungskräfte in kleinen und mittleren Betrieben müssen damit rechnen, bei Fehlentscheidungen mit ihrem Privatvermögen zu haften. Gerade in den letzten Jahren werden sie verstärkt zur Rechenschaft gezogen. Das Tückische: Die Risiken sind vielfältig und die Schäden können schnell in die Millionen gehen. Eine sogenannte Directors & Officers (D&O)-Versicherung schützt Führungskräfte vor den finanziellen Folgen der Haftung.
Wer genau haftet?
Führungspositionen in Firmen aller Größenordnung sind einer enormen Verantwortung ausgesetzt. Dabei erhöhen immer komplexere Prozesse und betriebliche Zusammenhänge die Gefahr, Fehler zu machen. Die Schäden können oft in die Millionen gehen. Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen – doch auch leitende Angestellte, Compliance Officers und Generalbevollmächtigte können zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie ihrem Unternehmen oder Dritten schaden. Dennoch unterschätzen immer noch viele Entscheidungsträger diese Gefahr. Erschwerend kommt hinzu, dass neue Gesetze die Haftungssituation für Unternehmensleiter in den letzten Jahren erheblich verschärft haben. Darüber hinaus gibt es neue Risiken durch Cyberkriminalität und Datenschutzvorfälle. Zudem nehmen Aktionäre und Aufsichtsbehörden Haftungsfragen ernster als früher. All das steigert das Risiko für Führungskräfte, für unternehmerische Entscheidungen persönlich haftbar gemacht zu werden. Doch das Risikobewusstsein ist in den letzten Jahren stetig gestiegen: So ergaben Studien, dass 42 Prozent der Geschäftsführer das gestiegene Risiko bewusster wahrnehmen. Rund jeder dritte Manager hält eine Schadenersatzklage gegen seine Person sogar für sehr wahrscheinlich. Übrigens: Für die Haftung spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen, in dem der Manager tätig ist, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), inhabergeführt oder eine Aktiengesellschaft (AG) ist.
Wofür haften Führungskräfte?
Manager haften für alle Tätigkeiten, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Das kann ein Formfehler sein, das Übersehen eines Fehlers eines Mitarbeiters oder eines Termins. Aber auch fehlende Genehmigungen oder Ausschreibungen, Bilanzfehler sowie ein mangelhaftes Risikomanagement können zur Gefahr werden. Schließt ein Entscheidungsträger unwissentlich einen ungünstigen Vertrag ab, kann er dafür ebenfalls zur Rechenschaft gezogen werden. Die Risiken, für die Manager haftbar gemacht werden, sind vielfältig: Denn auch für Fehlentscheidungen von Kollegen oder Mitarbeitern aus der eigenen Abteilung sind sie verantwortlich. Häufig beschäftigen Gesellschaften nicht nur einen, sondern mehrere Geschäftsführer. Diese bilden zusammen eine sogenannte Haftungsgemeinschaft. In diesem Fall kann es passieren, dass jeder der Geschäftsführer auch für den Fehler der anderen haftbar gemacht werden kann. Wem gegenüber die Haftung gilt, hängt davon ab, wer geschädigt wird: Die Haftung umfasst auch Entscheidungen, die bereits Jahre zurückliegen, aber im Zuge des Verkaufs des Unternehmens, einer Unternehmensnachfolge oder einer Insolvenz zu Tage treten.
Unterschied Innen- und Außenhaftung
Die Managerhaftung beruht auf einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen. Grundsätzlich wird zwischen Innen- und Außenhaftung unterschieden. Trifft der Schaden das Unternehmen oder die Aktiengesellschaft selbst, das heißt, das Unternehmen hat gegenüber dem Manager Schadenersatzansprüche, so spricht man von einer Innenhaftung. Allerdings liegt es im unternehmerischen Ermessen, wann eine Entscheidung eine Fehlentscheidung ist. Dies ist daher rechtlich nur begrenzt prüfbar. Die Gesetzesgrundlagen schreiben lediglich eine „ordnungsgemäße unternehmerische Führung“ der Gesellschaft vor. Konkret bedeutet das für die Gerichte: Manager handeln pflichtgemäß, wenn sie sich vorab ausreichend informieren, kein Interessenkonflikt besteht und sie zum Besten der Gesellschaft handeln. Erwirbt beispielsweise der Leiter des Einkaufs Waren zu überteuerten Preisen, kann die Gesellschaft von ihm Schadenersatz in Höhe der Differenz verlangen. Dagegen betrifft die Außenhaftung Forderungen von Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern, anderen Unternehmen, aber auch von Mitarbeitern oder Behörden. Stellt zum Beispiel ein Geschäftsführer trotz drohender Zahlungsunfähigkeit nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag, so haftet er persönlich für alle Zahlungen, die nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung anfallen. Um ihr persönliches Risiko zu minimieren und sich im Nachhinein gegen Vorwürfe schützen zu können, kann es Managern helfen, wesentliche Entscheidungen sorgfältig zu dokumentieren. Konkret bedeutet das, zu vermerken, welche Kenntnisse und welche Gründe der Entscheidung zugrunde lagen. So kann die Entscheidung im Zweifel besser nachvollzogen werden.
## Was bringt eine D&O-Versicherung?
Schutz vor solchen Haftungsfällen bietet eine sogenannte Directors & Officers (D&O)-Versicherung. Sie entspricht in etwa einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Meist schließt das Unternehmen den Versicherungsvertrag für das Management oder einzelne Mitarbeiter aus der Führungsetage ab und übernimmt die Beiträge. Das können unter anderem der Vorstand einer AG oder die Geschäftsführung einer GmbH, aber auch Mitglieder des Aufsichtsrats oder Beirats sowie weitere leitende Angestellte wie beispielsweise Prokuristen sein. Jeder Entscheidungsträger kann jedoch auch für sich eine D&O-Police abschließen und die Beiträge selbst bezahlen. Kommt es dann zu Schadenersatzansprüchen, wird zunächst die Sach- und Rechtslage geprüft. Stellt sich der Anspruch als berechtigt heraus, reguliert die Versicherung den entstandenen Vermögensschaden – unbegründete Ansprüche wehrt sie ab. Dies umfasst die Führung und Übernahme der Kosten eines Rechtsstreits. Automatisch sind Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Pfleger, Betreuer, Nachlassverwalter oder Erben abgesichert. Das kann relevant sein, wenn potenzielle Schadensforderungen erst Jahre später aufkommen. Die D&O-Versicherung der Nürnberger Versicherung beispielsweise schützt den Versicherten bei einer Verletzung der Sorgfaltspflicht vor den Ansprüchen Dritter, zum Beispiel von Kunden, Lieferanten, Banken oder anderen Gläubigern des Unternehmens (Außenhaftung), sowie vor Ansprüchen des Unternehmens selbst an seine Entscheider (Innenhaftung). Außerdem bietet sie auch bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen Schutz. Ausgenommen sind beispielsweise Schäden durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzungen. Wichtig: Die Police sollte die sogenannte Rückwärtsversicherung enthalten. Sie übernimmt die unbegrenzte Deckung für Entscheidungen in der Vergangenheit.