Rechte der Eltern bei krankem Kind oder Betreuung wegen Pandemie : Kinderbetreuung
Das eigene Kind muss zu Hause betreut werden – welche Rechte erwerbstätige Eltern jetzt haben.

Die Neuinfektionen steigen rasant. In den Schulen sind immer mehr Pool-Tests positiv. Und Kitas müssen teilweise wieder ganz schließen. Omikron hat Deutschland fest im Griff. Und stellt viele Eltern vor Herausforderungen. Was tun, wenn das eigene Kind zu Hause betreut werden muss? Ein Überblick, welche Rechte erwerbstätige Eltern jetzt haben.
Einschlägiger Paragraph ist in solchen Fällen § 616 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Demnach haben Eltern Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche“ Zeit ihre Arbeitsleitung nicht erbringen können aus Gründen, die nicht in ihrer Person liegen – etwa wie im Fall eines erkrankten Kindes, das sie zu Hause betreuen müssen. Wie lange diese verhältnismäßige Zeit dauern darf, darauf legt sich der Gesetzgeber nicht fest. Aus § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V lässt sich jedoch ein Zeitraum von bis zu zehn Tagen ableiten.
Achtung: Sonderfall während der Corona-Pandemie führte zur Ausdehnung des § 45 SGB V
Die Corona-Pandemie hatte hier jedoch viel Staub aufgewirbelt. 2021 weitete der Gesetzgeber § 45 SGB V so aus, dass auch Eltern, die während der Corona-Krise wegen Schulschließungen ihre Kinder zu Hause betreuen mussten, die Möglichkeit hatten, Kinderkrankengeld zu beziehen.
Greift § 616 BGB nicht: Anspruch auf Kinderkrankengeld
Viele Arbeitgeber schließen einen Anspruch aus § 616 BGB explizit in ihren Arbeitsverträgen aus. In diesem Fall haben Eltern keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Aber: Ist das Kind bei den berufstätigen Eltern gesetzlich mitversichert, greift das Kinderkrankengeld, wenn die Eltern selbst Anspruch auf Krankengeld haben. Unter Freistellung von der Arbeitspflicht können Eltern dieses über ihre gesetzliche Krankenkasse beanspruchen.
Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eltern benötigen eine ärztliche Bescheinigung dafür, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes von der Arbeit fernbleiben müssen.
- Dabei darf es keine andere im Haushalt lebende Person geben, die die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des Kindes übernehmen könnte.
- Das Kind hat noch nicht das zwölfte Lebensjahr erreicht. Achtung: Wenn das Kind behindert oder auf Hilfe angewiesen ist, gilt diese Altersgrenze nicht.
Für wie viele Tage Eltern Kinderkrankengeld erhalten, hängt davon ab, ob sie sich das Sorgerecht teilen oder alleinerziehend sind. Für jedes Kind besteht der Anspruch auf Freistellung für maximal zehn Arbeitstage im Jahr, bei Alleinerziehenden erhöht sich der Anspruch im Jahr auf maximal 20 Arbeitstage pro Kind. Insgesamt ist der Anspruch aber unabhängig von der Anzahl der Kinder auf maximal 25 Arbeitstage pro Jahr, beziehungsweise auf 50 Tage bei Alleinerziehenden, gedeckelt.
Achtung: Sonderfall Corona-Pandemie erhöhte den Anspruch auf Kinderkrankengeld auch 2022
Die Bundesregierung hatte im Zuge der Corona-Pandemie das Kinderkrankengeld bis zum 19.03.2022 ausgeweitet. Für jedes Kind bestand demnach ein Anspruch auf Kinderkrankengeld für bis zu 30 Arbeitstage, für Alleinerziehende für bis zu 60 Arbeitstage. Insgesamt war der Anspruch bei mehreren Kindern jedoch auf 65 Tage begrenzt, bei Alleinerziehenden auf 130 Tage.
Kind war gesund, aber die Betreuungseinrichtung schloss pandemiebedingt
Eltern konnten bis einschließlich 19.03.2022 Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht krank war, aber zu Hause betreut werden musste. Beispielsweise, weil eine Einrichtung zur Betreuung von Kindern (Kindertageseinrichtung, Hort oder Kindertagespflegestelle), Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen war oder nur eingeschränkten Zugang hatte. Das galt auch, wenn einem Kind aufgrund eines Schnelltestergebnisses der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule untersagt war. Kinderkrankengeld konnte auch dann beantragt werden, wenn das Kind eine Einrichtung auf Empfehlung von behördlicher Seite nicht besuchte.
Achtung: Bei Eltern, die Kinderkrankengeld beanspruchten, ruhte in dieser Zeit für beide Elternteile der eigene Anspruch auf Lohnersatzleistungen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Höhe des Kinderkrankengeldes und Anzeigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber
Eltern können das Kinderkrankengeld bei ihrer Krankenkasse beantragen. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Ihren Ausfall, sowie die voraussichtliche Dauer müssen Betroffene aber – genau wie bei einer eigenen Erkrankung – unverzüglich ihrem Arbeitgeber mitteilen.
Nachweispflicht ist immer gegeben
Egal, wie Eltern ihren Anspruch geltend machen: Für sie gilt in jedem Fall die Nachweispflicht für ihren Betreuungsbedarf – entweder durch eine ärztliche Bescheinigung oder bei Schul- oder Kitaschließungen durch eine Bestätigung der jeweiligen Einrichtung.
Was galt während der Pandemie für Privatversicherte?
Eltern, die privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt waren, mussten im Falle eines zu betreuenden Kindes ihren Anspruch über § 56 des Infektionsschutzgesetzes geltend machen.

Hinweis: Verlängerung der Maßnahmen bis zum Redaktionsschluss nicht absehbar. Ob die Politik das Kinderkrankengeld über den 19.03.2022 hinaus verlängert, war bis zum Redaktionsschluss nicht absehbar. Sollte sich die Regierung entscheiden, das Kinderkrankengeld weiter zu verlängern, treten die Sonderreglungen während der Pandemie wieder in Kraft beziehungsweise bleiben weiterhin bestehen.
Philipp R. Kinzel
