Compensation & Benefits : Mehr Netto vom Brutto
Lohnoptimierung durch die Umwandlung von Entgeltbestandteilen
Jeder Arbeitnehmer träumt davon, einmal das Brutto- statt des Nettoeinkommens überwiesen zu bekommen. Tatsächlich gibt es einige Möglichkeiten, hier etwas mehr in die Lohntüte zu zaubern. Der Beitrag beleuchtet den Hintergrund und stellt einen Praktiker zur Rede.
Rechtlicher und ökonomischer Hintergrund
In Zeiten des Fachkräftemangels soll das Personal mit möglichst viel Arbeitgeberleistungen und natürlich auch Nettogehalt angelockt bzw. gehalten werden. Andererseits stehen der stetige Wettbewerbsdruck und die Notwendigkeit zur Kostenoptimierung auf der anderen Seite der Medaille. Der Staat gibt hier vielfältige – und oft unbekannte – Möglichkeiten, die zuletzt auch im Jahresteuergesetz 2018 noch ausgeweitet wurden, um dem doppelten Ziel näher zu kommen. Insbesondere der Paragraf 3 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) sieht steuerbegünstigte/-freie Entgeltbestandteile wie
- Fahrtkosten
- Mahlzeiten
- EDV/Telekommunikationszuschüsse
- Geschenke
- gesundheitsfördernde Maßnahmen oder gar
- die betriebliche Altersversorgung
vor.
Beispiel
Ein Tankgutschein von monatlich 44 Euro für betrieblichen Fahrtkostenersatz, der steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden kann, löst eine Ersparnis beim Arbeitgeber von ca. 55 Euro im Vergleich zu einer sachgrundfreien Gehaltserhöhung von 44 Euro aus. Und der Arbeitnehmer hat auch tatsächlich 44 Euro mehr Netto als Gutschein erhalten. Hinzu kommen Entgeltbausteine, die zwingend zusätzlich zum bisherigen Bruttogehalt gezahlt werden müssen, z. B.:
- Kindergartenzuschuss
- Vorteile für Elektroautos
- Nutzung eines betrieblichen E-Bikes (ab 01.01.2019).
Allerdings legt der Gesetzgeber enge Regeln bei der Nutzung aller Möglichkeiten an. Schließlich gehen dem Staat ja Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen verloren. Grundsätzlich ist eine Zahlung optimierter Entgeltbestandteile zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (quasi statt Gehaltserhöhung) unproblematisch. Schwieriger ist die Umwandlung bestehender Arbeitsverträge mit fixiertem Bruttoeinkommen in optimierte Varianten. Hier bedarf es fachkundiger Beratung zu den vielfältigen Haftungsfallen (wie Tarifvorbehalt, Mindestlohn, gesetzliche Ausschlüsse, Zusätzlichkeitserfordernis etc.), um bei der nächsten Betriebsprüfung nicht auf die Nase zu fallen. Nachteile der Umwidmung von Entgeltbestandteilen Natürlich hat eine Umwandlung von (zusätzlichem) Bruttoentgelt auch Nachteile. Es werden weniger Ansprüche auf Leistungen der
- gesetzlichen Rentenversicherung
- gesetzlichen Arbeitslosenversicherung sowie
- geringeres Elterngeld und
- geringeres Krankengeld und
- geringere Erwerbsminderungs-/Berufsunfähigkeitsrente durch reduzierte Beitragszahlungen erworben.
Beispiel
100 Euro weniger monatliche Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ergeben etwa 5,31 Euro weniger monatliche lebenslange Rentenzahlung. Hört sich gering an? Aber auch kleine Beträge läppern sich …
Interview mit dem Experten
Wir haben uns dazu mit dem Lohnoptimierungsexperten Gregor Maier, Geschäftsführer der NMN24, getroffen und ihn zum Thema befragt:
Erzählen Sie uns bitte etwas über das Geschäftsmodell Ihrer Firma.
Wir beraten und betreuen seit fast 25 Jahren Privat- und Firmenkunden in allen Versicherungs- und Vermögensangelegenheiten. Stetig haben wir unser Sortiment und den Umfang weiter ausgeweitet und sind mit der Zeit gegangen. Als unabhängiger Finanzmakler haben wir vor einigen Jahren das Thema Nettolohnoptimierung kennen gelernt und in unser Beratungskonzept umfänglich involviert.
Welchen Vorteil bieten Sie Ihren Kunden mit der Devise „Mehr Netto vom Brutto“?
Es ist ein Konzept und es gibt zwei Gewinner. Das Unternehmen spart Lohnnebenkosten, erhöht damit die eigene Liquidität. Nun besteht die Möglichkeit, diese Ersparnisse ganz oder teilweise sinnvoll für die Mitarbeiter einzusetzen. Dies fördert die Mitarbeiterbindung, motiviert und verschafft bei der Einstellung neuer Mitarbeiter erhebliche Wettbewerbsvorteile. Der Mitarbeiter bekommt mehr Netto vom Brutto, steigert somit seine Kaufkraft und ist stark motiviert.
Wie sieht Ihr Beratungsprozess beim Mitarbeiter und Arbeitgeber aus?
Das Unternehmen erfährt in einer ersten Präsentation die umfangreichen Möglichkeiten einer Lohnoptimierung. Im Anschluss erfolgt eine kostenfreie, aber verbindliche Vorprüfung durch eine Anwaltskanzlei über die Machbarkeit einer solchen Lohnoptimierung. Bei einem positiven Ergebnis beauftragt uns das Unternehmen, hierbei wird in Folge die strategische Umsetzung besprochen. Daraufhin prüfen wir mit der Unternehmensführung, welche Bausteine in der Praxis individuell relevant sind und implementiert werden können. Ein Rechtsgutachten durch unsere Anwaltskanzlei mit Haftungsübernahme ist bei uns obligatorisch. Ein Alleinstellungsmerkmal unserer Dienstleistung ist die persönliche Beratung eines jeden einzelnen Mitarbeiters im Betrieb durch uns. Der einzelne Mitarbeiter erhält in einem persönlichen Informationsgespräch alle Einzelheiten und kann nun frei entscheiden, ob es für ihn in Frage kommt.
Welche Arbeit haben dabei die Personaler/Entgeltabrechner zu leisten?
Im Grunde genommen so gut wie keine, da wir hinterher die neuen Gehaltsbuchungen erstellen. Diese müssen lediglich zur Umstellung in die Abrechnung eingepflegt werden. Dauernd ändern sich Steuer – und SV-Vorschriften.
Welche Rechtssicherheit geben Sie Ihren Kunden?
Die Rechtssicherheit erfolgt über Gutachten, die eine renommierte Kanzlei über ein erteiltes Mandat erstellt. Dieses begleitet uns während des gesamten Prozesses und auch darüber hinaus.
Gibt es auch Nachteile der Lohnkostenoptimierung? Wie werden diese ggf. kompensiert?
Es gibt keine Nachteile, weder für den Arbeitgeber noch für den Arbeitnehmer. Die Verluste im Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenbereich werden vom Arbeitgeber durch einen entsprechenden Zusatzvertrag zum Arbeitsvertrag geregelt und vollumfänglich kompensiert.
Fazit
Wünsche nach mehr Netto vom Brutto sind legitim und durchaus erfüllbar. Allerdings sollte man sich hier fachkundigen Rat einholen, um auf der sicheren Seite zu sein. Zum einen steht die Haftung des Arbeitgebers als Schuldner der Lohnsteuer und der Sozialbeiträge im Raum, zum anderen die Reduktion gesetzlicher Ansprüche auf Sozialleistungen. Denken Sie dadran: „Das Geld, das man besitzt, ist das Mittel der Freiheit, dem man nachjagt, das Mittel zur Knechtschaft.“ (Jean-Jacques Rousseu)