Großbritannien : Homeoffice in Grenzen erlaubt
Seit Februar 2024 darf man als sogenannter „Visitor“ nach Großbritannien einreisen und von dort aus im Homeoffice für seinen deutschen Arbeitgeber tätig werden, also beispielsweise während eines Urlaubs.

Seit Februar 2024 darf man als sogenannter „Visitor“ nach Großbritannien einreisen und von dort aus im Homeoffice für seinen deutschen Arbeitgeber tätig werden, also beispielsweise während eines Urlaubs. Allerdings darf die Arbeit nicht den Hauptzweck des Aufenthalts auf der Insel darstellen. Und – weitere Einschränkung – man darf nicht aus dem Homeoffice heraus Dienstleistungen für britische Kunden erbringen. Dann bedarf es weiterhin der klassischen Arbeitserlaubnis mittels der elektronischen Einreisegenehmigung.

