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Großbritannien : Homeoffice in Grenzen erlaubt

Seit Februar 2024 darf man als sogenannter „Visitor“ nach Großbritannien einreisen und von dort aus im Homeoffice für seinen deutschen Arbeitgeber tätig werden, also beispielsweise während eines Urlaubs.

ArbeitsrechtHomeoffice
Lesezeit 1 Min.
Ein Arbeitsplatz mit Holzoberfläche, einem offenen Notizbuch mit Bleistift darauf, einem Laptop, einem Paar schwarzer Kopfhörer und einer Kaffeetasse mit der Union Jack-Flagge. Die Umgebung wirkt gut organisiert und bereit zum Arbeiten oder Lernen.
Foto: taniasv/stock.adobe.com

Seit Februar 2024 darf man als sogenannter „Visitor“ nach Großbritannien einreisen und von dort aus im Homeoffice für seinen deutschen Arbeitgeber tätig werden, also beispielsweise während eines Urlaubs. Allerdings darf die Arbeit nicht den Hauptzweck des Aufenthalts auf der Insel darstellen. Und – weitere Einschränkung – man darf nicht aus dem Homeoffice heraus Dienstleistungen für britische Kunden erbringen. Dann bedarf es weiterhin der klassischen Arbeitserlaubnis mittels der elektronischen Einreisegenehmigung.

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