Arbeitsmarkt II : Verfahren zu Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen werden beschleunigt
Die Richtlinie 2011/98/EU über die kombinierte Erlaubnis (Single Permit Directive) regelt die Vergabe und Anerkennung von Aufenthalts- und Arbeiterlaubnissen innerhalb der EU.
Die Richtlinie 2011/98/EU über die kombinierte Erlaubnis (Single Permit Directive) regelt die Vergabe und Anerkennung von Aufenthalts- und Arbeiterlaubnissen innerhalb der EU. Das Verfahren ist bisher schwierig und langwierig. Damit soll Schluss sein. So soll die Anwerbung ausländischer Fachkräfte erleichtert und beschleunigt werden.
Das soll sich ändern:
- Drittstaatsangehörige, die bereits einen gültigen Aufenthaltstitel haben, können künftig einen
Antrag auch von der EU aus stellen, müssen also nicht mehr – wie bisher – zunächst in ihr Heimatland zurückkehren. - Anträge müssen innerhalb von maximal 90 Tagen bearbeitet und entschieden werden.
- Mit der kombinierten Aufenthalts und Arbeitserlaubnis ist ein Arbeitgeberwechsel problemlos möglich. Die zuständige Behörde muss nur informiert werden.
- Wird der Betroffene arbeitslos, kann die Erlaubnis frühestens nach drei Monaten entzogen werden, hat er mehr als zwei Jahre lang gearbeitet, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.
In Kraft ist die neue Regelung noch nicht, dafür bedarf es der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates. Damit wird aber noch in diesem Jahr gerechnet.

