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Sonderzahlung : Rund 78 Prozent der Tarifbeschäftigten haben durchschnittlich 2.761 Euro Inflationsausgleichsprämie erhalten

Viele Tarifverträge wurden unter Einbeziehung einer Inflationsausgleichsprämie abgeschlossen. Fast 78 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben haben bereits eine Inflationsausgleichsprämie erhalten oder werden diese noch (bis Ende 2024) erhalten.

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Viele Tarifverträge wurden unter Einbeziehung einer Inflationsausgleichsprämie abgeschlossen. Fast 78 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben haben bereits eine Inflationsausgleichsprämie erhalten oder werden diese noch (bis Ende 2024) erhalten.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, liegt der durchschnittliche Auszahlbetrag pro Person bei 2.761 Euro. Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine steuerfreie Sonderzahlung von bis zu 3.000 Euro, die je nach Tarifvereinbarung als Gesamtbetrag oder gestaffelt in Teilbeträgen an die Beschäftigten ausgezahlt werden kann. Die Maßnahme aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung zur Milderung der Folgen der Energiekrise trug dazu bei, dass die Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen im Jahr 2023 um durchschnittlich 3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr stiegen.

Mit 96,1 beziehungsweise 96,0 Prozent haben in den Wirtschaftsabschnitten Verarbeitendes Gewerbe und Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung anteilig die meisten Tarifbeschäftigten einen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie. Im Gastgewerbe (6,3 Prozent), in der Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen (11,2 Prozent) und im Handel (24,4 Prozent) profitieren anteilig die wenigsten Tarifbeschäftigten von einer Inflationsausgleichsprämie.

Nahaufnahme eines 100-Euro-Scheins, der unter eine grüne Wasserwaage gelegt wird, mit der man feststellen kann, ob eine Oberfläche waagerecht ist. Der Schein zeigt die typischen Gestaltungselemente von Euro-Banknoten, darunter den Nennwert und architektonische Abbildungen.
Grafik: Deminos/stock.adobe.com

Die Ergebnisse haben dahingehend einen vorläufigen Charakter, da sie sich auf bisher bestehende tarifliche Vereinbarungen beziehen. Inflationsausgleichsprämien können entsprechend den gesetzlichen Vorgaben noch bis Ende des Jahres 2024 ausgezahlt werden.

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