Aus der FALG-Gruppe : Weg mit den Scheuklappen
Es kommt vor, dass wir in der Facebookgruppe „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ von Neuerungen oder Urteilen überrascht werden, weil entweder die Berichterstattung völlig an uns vorbeigegangen ist oder erst gar nicht stattgefunden hat. Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zu den Zeitgrenzen bei kurzfristig Beschäftigten ist ein solcher Fall. Als ich auf einen entsprechenden Artikel aufmerksam wurde und ihn in der Gruppe postete, ging ich davon aus, dass ich mein monatliches Pensum an Fachliteratur wohl etwas vernachlässigt habe und daher verpasste, dass dies überhaupt zur Debatte stand.

Aber ich war nicht allein, die Entscheidung des BSG vom 24.11.2020 überraschte so einige Gruppenmitglieder. Das könnte aber auch daran liegen, dass seit über einem Jahr ständig Neues auf uns einprasselt und wir die sonst unseren Alltag bestimmenden Arbeiten (und die damit verbundenen Neuerungen) aus den Meldungen zu Kurzarbeitergeld oder Quarantäne nicht mehr herausfiltern können.
Wenn ich so darüber nachdenke, werden Fragen zu gesetzlichen Änderungen durch Gruppenmitglieder tatsächlich nur noch zu den coronabedingten Abrechnungsbesonderheiten gestellt. So zuletzt geschehen bei der sogenannten „Corona-Prämie“, deren Auszahlmöglichkeit erneut verlängert wurde.
Langsam entwickeln wir Scheuklappen. Außerdem sind die rasanten Änderungen den Mandanten nur noch schwer zu vermitteln. Der Spruch: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“, könnte langsam unser Motto werden. Ich glaube, so viele Infobriefe wie in den letzten Monaten haben wir in all den Jahren unserer Tätigkeit nicht geschrieben. Wir brauchen endlich wieder etwas Normalität.
Und was ist Normalität?
Sozialversicherungsprüfungen und vielleicht die eine oder andere Lohnsteuer-Außenprüfung! Die bleiben uns in diesen verrückten Zeiten nämlich nicht erspart, auch wenn der Ablauf ein wenig den Gegebenheiten angepasst wurde.
Ich gehöre zu den wenigen aus der Lohngruppe, die der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) bis heute standhaft aus dem Wege gehen. Auch wenn viele schwärmen, wie einfach und unkompliziert das abläuft (es gibt allerdings auch Prüfer, die trotzdem ständig Unterlagen anfordern), werde ich so lange, wie ich nicht muss, die euBP ablehnen.
Warum eigentlich?
Wo ich doch ein so großer Fan der Digitalisierung bin.
Nun, während ein Prüfer vor Ort nur stichprobenartig prüfen kann, führt ein (vorgeschalteter) Computer eine Prüfung aller übermittelten Daten durch. Ich denke, man kann an dieser Stelle meinen Gedankengängen folgen.
Meiner Ablehnung sind allerdings Grenzen gesetzt und ich bin darüber ehrlich betrübt. Zum 01.01.2023 wird die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung Pflicht, es sei denn, mir fallen noch gute Gründe ein, um mich von der Verpflichtung bis 31.12.2026 entbinden zu lassen.
Allerdings hatte ich zuletzt tatsächlich eine von der Rentenversicherung angekündigte Prüfung im Rahmen eines neuen Pilotprojekts. Dieses Pilotprojekt beinhaltet eine komplett elektronische Prüfung ohne Datenübermittlung meinerseits und wird bei Firmen durchgeführt, die in den vergangenen Jahren wenig bis keine Veränderungen bei der Abrechnung hatten. Das finde ich ziemlich interessant und ich bin schon sehr gespannt, wie der weitere Ablauf sich gestalten wird.
Ja, und dann stehen uns noch abseits der Normalität die Prüfungen der Agentur für Arbeit zum abgerechneten Kurzarbeitergeld ins Haus. Da wir alle hier bisher keine Erfahrungswerte haben, sind die Gruppenmitglieder sehr gespannt und freuen sich über jede Information zum Ablauf und zu den angeforderten Dokumenten.
Ein wenig Aufregung ist bei aller Professionalität dabei – denn die seit März 2020 von uns verarbeiteten Informationen und Neuerungen stehen erstmals auf dem Prüfstand. Wir werden für die Zukunft daraus lernen und unsere Abläufe optimieren und bestimmt auch sehr stolz sein, wenn die Prüfung ohne Prüfungsfeststellungen beendet wird.
Annette Bastigkeit, Fachassistentin Lohn und Gehalt