Aus der FALG-Gruppe : Ein Topf voller Fragen
Die Facebook-Gruppe „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ quillt wie immer über vor interessanten Fragen und neuen Informationen.
So brachte die Nachricht, dass sich der Bundesfinanzhof (BFH) der Meinung des Bundesministeriums der Finanzen anschließt, was das Abstellen einer Betriebsveranstaltung nur auf die anwesenden Teilnehmer (und nicht auch auf die z. B. kurzfristig erkrankten) angeht, mal wieder ein wenig Aufregung in die Gruppe. Einige haben dies schon immer so praktiziert und die kleine Galgenfrist ignoriert, während andere Mitglieder nun wohl ihre Mandanten informieren müssen, dass ein paar Änderungen in der Vorgehensweise anstehen.
Außerdem müssen wir uns auch mit, ich nenne es mal „Folgeschäden“ von Kurzarbeitergeld und Co. auseinandersetzen. Mandatsübernahmen mitten im Jahr sind ja so schon nicht unbedingt ein Zuckerschlecken. Nutzt der Vorberater ein anderes Programm als man selbst, funktioniert ein Einlesen der vielleicht sogar netterweise ausgelesenen Daten und Werte in den seltensten Fällen.
Da ein Wechsel des Beraters auch nicht immer unter optimalen Bedingungen erfolgt, haben sich die meisten von uns sowieso angewöhnt, die Vortragswerte manuell zu erfassen. Hatte der Mandant in den Monaten vor der Übernahme vielleicht sogar Kurzarbeitergeld, wird es richtig spannend, denn ich musste z. B. feststellen, dass nicht jedes Jahreslohnjournal per Übernahmedatum Angaben zum Kurzarbeitergeld und den damit verbundenen Krankenkassenbeiträgen enthält. Ohne Lohnkonto kommt man da nicht weiter – und auch hier muss man sich noch manuell den Krankenkassenzusatzbeitrag errechnen.
Ich kann in einem solchen Fall der Mandatsübernahme mit Kurzarbeit in den Vormonaten übrigens nur empfehlen, sich auch von den ausgeschiedenen Mitarbeitern das Lohnkonto geben zu lassen. Wenn man im Prüfungsfall nur ein Jahreslohnjournal vorliegen hat, das keine Angaben zum Kurzarbeitergeld enthält, fehlen Informationen zu den Mitarbeitern, die bei Mandatsübernahme nicht mehr zu berücksichtigen waren. Und dann muss man wieder den ehemaligen Abrechner bemühen.
Besser, man hat vorher alles beisammen.
Eine weitere Folge des vergangenen Corona-Jahres? Homeoffice und die Globalisierung lassen Arbeitgeber andere Wege gehen und in der Gruppe werden immer öfter Fragen zu Arbeitnehmern gestellt, die im Land XY leben und im Homeoffice für den Arbeitgeber tätig werden sollen. Die Kolleginnen und Kollegen sind dann immer komplett überfragt, wie sie hier an dieser Stelle überhaupt abrechnen sollen und können, da ja das Recht des jeweiligen Landes gilt.
Wenn wir dann antworten, dass sich der Arbeitgeber in dem Land, wo der Arbeitnehmer sitzt, einen Steuerberater bzw. Lohnabrechner suchen muss, der die Abrechnung dann übernimmt, herrscht immer große Erleichterung unter den Gruppenmitgliedern. Dagegen sind die Mandanten meist zunächst überfordert, aber man kann über die Handelskammern und vielleicht sogar mit sprachlicher Unterstützung des einzustellenden Arbeitnehmers recht leicht einen Abrechner vor Ort finden.
Schlussendlich berichten nun Gruppenmitglieder über die ersten Prüfungen zum Kurzarbeitergeld durch die Agentur für Arbeit. Es herrscht (wie auch in den vergangenen Monaten schon beobachtet) kein einheitlicher Konsens bei den Agenturen.
Jeder Sachbearbeiter legt Anweisungen nach eigenem Ermessen aus – wir können uns nie sicher sein, dass der nach Gruppenmeinung gegangene Weg auch der richtige ist. So meint z. B. der eine Sachbearbeiter, dass neben der üblichen vom Arbeitnehmer unterschriebenen Vereinbarung zum Kurzarbeitergeld (KUG) auch eine unterschriebene Vereinbarung zur Zahlung von Feiertagsentgelt in Höhe des KUG vorliegen müsse. Das wurde so aber nie kommuniziert.
Also gehen wir mal wieder in den Widerspruch und diskutieren in der Gruppe. Jedes Bundesland, jede Agentur für Arbeit macht, wie sie es sich denkt, und wir sollen dann wissen, welches Vorgehen korrekt ist.
Es geht doch nichts über bundeseinheitliche Vorgaben.
In diesem Sinne hoffe ich für alle Kolleginnen und Kollegen in der Lohnabrechnung, dass die anstehenden Prüfungen ohne Probleme abgeschlossen werden. Die Abrechnung des Kurzarbeitergeldes hat ja bereits genug Nerven gekostet.
Annette Bastigkeit, Fachassistentin Lohn und Gehalt