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Der Steuerberater empfiehlt : Elektromobilität – Unterstützungsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Die Elektromobilität setzt sich durch. Das liegt zum einen an den günstigeren Leasingraten und den steuerlichen Förderungen. Zum anderen wird gerade jetzt bei den drastisch steigenden Energiepreisen durch die Energiekrise nach Alternativen zu rein durch Kraftstoff betriebenen Fahrzeugen gesucht. Viele steigen jetzt auf Elektro- oder Hybridfahrzeuge um.

Lesezeit 1 Min.

Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer hierbei finanziell unterstützen.

Denn auch die Erstattung von Kosten für das private Elektro- oder Hybridfahrzeug kann unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei sein.

Stromkostenerstattung

Ermöglicht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das elektrische Aufladen des privaten Elektro- oder Hybridfahrzeugs im Betrieb an einer arbeitgebereigenen ortsfesten betrieblichen Einrichtung, so ist der sich daraus ergebende geldwerte Vorteil steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 46 EStG). Die Menge des Stroms ist dabei unerheblich.

Räumt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer allerdings die Möglichkeit ein, sein privates Fahrzeug an einer außerbetrieblichen Ladestation wie zum Beispiel bei einer Stromtankstelle zu laden, greift die Steuerbefreiung nicht. Hier kann die Sachbezugsfreigrenze in Höhe von 50 Euro monatlich angewendet werden, soweit diese nicht bereits anderweitig ausgeschöpft ist.

Elektromobilität
Elektromobilität

Überlassung einer Ladevorrichtung

Die Nutzungsvorteile des Arbeitnehmers, die bei einer Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung auch für private Zwecke durch den Arbeitgeber entstehen, sind ebenfalls in die Steuerfreiheit einbezogen worden. Unter den Begriff der Ladevorrichtung fallen dabei die gesamte Ladeinfrastruktur, einschließlich Zubehör sowie die Kosten für die Installation und Inbetriebnahme der Vorrichtung inklusive aller Vorarbeiten. Der hierüber bezogene Ladestrom ist allerdings nicht von der Steuerbefreiungsvorschrift erfasst.

Die unentgeltliche oder verbilligte Übereignung einer Ladevorrichtung an den Arbeitnehmer führt grundsätzlich zu einem steuer- und sozialversicherungspflichtigen geldwerten Vorteil. Hier hat der Arbeitgeber aber die Möglichkeit der Pauschalversteuerung mit 25 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). In diesem Fall ist der Betrag sozialversicherungsfrei.

Ebenfalls kann der Arbeitgeber die Anschaffung einer privaten Ladeeinrichtung des Arbeitnehmers bezuschussen. Aus Vereinfachungsgründen kann der Zuschuss ebenfalls mit 25 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) pauschal versteuert werden. Dieses Vorgehen führt zur Sozialversicherungsfreiheit.

Zusätzlichkeitserfordernis

Wichtig: Die Steuerbefreiung des vom Arbeitgeber im Betrieb gestellten Ladestroms und der betrieblichen Ladevorrichtung tritt nur ein, wenn diese Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt erbracht werden. Eine Entgeltumwandlung wirkt sich hier schädlich aus.

Sabine Boldt, Steuerfachangestellte, DIERKES PARTNER

Elektromobilität 2
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