Arbeit made in Germany
UNTERNEHMEN SCHÜTZEN IHRE BESCHÄFTIGTEN VOR ARBEITSUNFÄLLEN UND ARBEITSBEDINGTEN ERKRANKUNGEN
Nicht nur Großunternehmen, auch fast 90 % der Klein- und Kleinstbetriebe weisen dem Arbeits- und Gesundheitsschutz eine hohe Bedeutung zu (Sczesny et al., 2014). Um Risiken für Krankheiten und Unfälle (d. h. Gefährdungen) aufzudecken, führen die Unternehmen entsprechende Gefährdungsbeurteilungen – z. B. für Gefahrstoffe, Muskel-Skelett-Erkrankungen oder psychische Belastung – durch. Bei einer repräsentativen Befragung von Betrieben und Beschäftigten gaben 80 % der Verantwortlichen für Arbeitsschutz an, dass an den Arbeitsplätzen in ihrem Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird (NAK & BAuA, 2017). Allerdings können insbesondere Kleinst- und Kleinbetriebe noch zu oft keine schriftlich dokumentierte Gefährdungsbeurteilung vorweisen.
Ein Grund hierfür ist, dass Gefährdungen in diesen Betrieben im betrieblichen Alltag aufgedeckt und behoben werden (Beck et al., 2017), also unabhängig von einer Gefährdungsbeurteilung.
Nichtsdestotrotz ist die Gefährdungsbeurteilung für alle Unternehmen das grundlegende Instrument zum Gesundheitsschutz. Daher ist es Ziel und Aufgabe der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), an der sich auch Arbeitgeberverbände und Unternehmen beteiligen, dass möglichst alle Betriebe die Gefährdungsbeurteilung umsetzen und dokumentieren. Hierzu bedarf es niederschwelliger Handlungshilfen und Zusammenfassungen, die branchenspezifisch alle wesentlichen Informationen zum Arbeitsschutz beinhalten (wie die Branchenregeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung).
GESUNDHEIT 4.0: GESUNDHEITSFÖRDERUNG UND EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT SIND FESTER BESTANDTEIL DER UNTERNEHMENSPOLITIK
Der Anteil der Betriebe mit freiwilligen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) ist gemäß der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018 von 34 % im Jahr 2006 auf 45 % im Jahr 2018 gestiegen (Lück et al., 2019). Interessante und passende Gesundheitsangebote sind entscheidend im Wettbewerb und für die Bindung neuer Talente. Daher findet die BGF immer stärker Eingang in die Mitarbeiterführung und Personalpolitik. Um die Gesundheit und auch Selbstfürsorge ihrer Beschäftigten zu stärken, haben immer mehr Unternehmen Angebote im Repertoire wie Trainings zum rückengerechten Heben und Tragen am Arbeitsplatz, Gesundheits-Check-ups und -Screenings, persönliche Beratungsangebote (z. B. Sozialberatung, medizinische Beratung), Schutzimpfungen sowie Führungskräfteseminare zur gesundheitsgerechten Mitarbeiterführung (> Gute Bezahlung, umfassende soziale Absicherung, viele Extras).
Sind Beschäftigte langfristig arbeitsunfähig, bieten Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Ziel ist es, auch Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen im Unternehmen zu halten und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Die Vorteile sind zahlreich: Ein BEM kann die Motivation und Identifikation der Beschäftigten mit dem Betrieb erhöhen, Kolleginnen und Kollegen entlasten, Fehlzeiten verringern und das Betriebsklima verbessern.
DIE ROLLE DER EIGENVERANTWORTUNG UND SELBSTFÜRSORGE WÄCHST
Arbeitgeber können letztlich jedoch nur im begrenzten Rahmen Verantwortung für die Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten übernehmen. Arbeit nimmt zwar einen großen Teil des Lebens ein. Die überwiegende Zeit verbringen die Beschäftigten jedoch privat – was der betrieblichen Gesundheitsförderung Grenzen setzt. Um gesund zu bleiben, sind also Eigenverantwortung und Selbstfürsorge notwendig. Dies gilt auch deshalb, weil sich immer mehr Beschäftigte verstärkt Möglichkeiten wünschen, selbstverantwortlich Entscheidungen zu treffen, ihren Arbeitsalltag zu planen und über die eigene Arbeitszeit zu entscheiden (BAuA, 2017; BAuA, 2018; > New Time: Flexibilität in den Betrieben). Als Folge daraus wächst jedoch auch die Pflicht zur Selbstfürsorge bei der Arbeit, wie Teilnahmen an betrieblichen Gesundheitsangeboten oder eine gesunde Pausengestaltung, um Überforderungen zu vermeiden.