Aus der FALG-Gruppe : Schwarmintelligenz – Richtige Entscheidungen treffen
In der Facebook-Gruppe Fachassistent/in Lohn und Gehalt gibt es derzeit ein bestimmendes Thema: die Umsetzung der Anforderungen an die betriebliche Altersvorsorge ab 01.01.2022. Was muss im Programm eingegeben werden, welche Vorbereitungen sind zu treffen, welche Zuarbeit bekommen wir von den Versicherungsunternehmen und wie selbsterklärend sind die vorgelegten Nachweise? Und das Wichtigste: Haben unsere Mandanten alles vertraglich geregelt?

Wenn ein entsprechender Beitrag in der Gruppe verfasst wird, ist jedenfalls ein reges Interesse zu bemerken, und die Diskussionsrunden sind eröffnet. Auch kann man die ersten Programm-Meldungen mit Hinweisen bzw. Fehlermeldungen in der Gruppe finden; die Beitragsersteller sind oft verwirrt, was ihr Programm ihnen denn nun eigentlich sagen möchte.
Immer wieder stelle ich fest, wie wichtig die Schwarmintelligenz ist. Denn auch wenn wir von unseren Programmanbietern Hilfestellungen erhalten bzw. uns Anleitungen bereitgestellt werden, mit denen wir uns in die Vorgänge einarbeiten können, kommt es vor, dass wir Erläutertes nicht unbedingt leicht nachvollziehen können. Umso hilfreicher sind die bereits gewonnenen Erkenntnisse der Gruppenmitglieder, die oft schneller und verständlicher weitergegeben werden.
Wie schön wären als Ergänzung zur Schwarmintelligenz Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die uns mit Beispielen durch die einzelnen Arten der (ohnehin speziellen) betrieblichen Altersvorsorge leiten würden. Weniger kompliziert, anwenderfreundlicher, mit einfachen Hilfestellungen. Dies wäre ja auch im Sinne des Supports des jeweiligen Programmanbieters und hat weniger Überlastung der Hotlines zur Folge.
Vielleicht ist dies eine Überlegung wert, und vielleicht können wir als Lohngruppe hier etwas bewirken.
Zeitgleich häufen sich in der Lohngruppe Fragen zur Neuregelung in der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) bei den geringfügigen Beschäftigten ab dem 01.01.2022. Das Nachfordern der Steuer-ID von den Mitarbeitern unserer Mandanten, die geringfügig beschäftigt sind, stellt hierbei das kleinere Problem dar.
Eher fragen sich die Gruppenmitglieder, ob wir die Einkommensteuer-ID-Nummer auch von 2021 ausgeschiedenen Arbeitnehmern anfordern müssen. Die Gedanken gehen hier zur Unfallversicherungsmeldung (92er-Meldung), die ja bei Spätabrechnern erst im Folgejahr gesendet werden würde.
Ja, die Meldung zur Unfallversicherung ist eine „Entgeltmeldung“ (laut Besprechung des GKV-Spitzenverbandes sollen Entgeltmeldungen für geringfügig Beschäftigte eine ID-Nummer enthalten), aber ich meine, dass die 92er-Meldungen hier nicht mit inbegriffen sind und wir bzw. unsere Mandanten den ausgeschiedenen Arbeitnehmern nicht hinterhertelefonieren müssen.
Ansonsten beobachte ich mit Besorgnis, dass viele Mitglieder nur schlecht erkennen, wann sich ihre Fragen im Arbeitsrecht bewegen und wann nicht. Mandanten und sogar die Vorgesetzten der Gruppenmitglieder erwarten eine Antwort, obwohl hier eindeutig die Haftungsfalle droht. Dies fängt schon beim Statusfeststellungsverfahren an, ein beliebtes Thema in der Gruppe häufen sich Diskussionen, und es fällt auf, dass Steuerberater eigentlich wissen sollten, dass sie hier keine Beratungsbefugnis haben (und wir Lohn- und Gehaltsabrechner natürlich erst recht nicht). Betroffene Mandanten müssen sich an einen entsprechenden Fachanwalt wenden. Warum also immer wieder die gleichen Diskussionen? Warum ist vielen nicht bewusst, dass eine klare Grenze gezogen werden muss?
Um diese Grenze zu verdeutlichen und in Sachen Arbeitsrecht zu sensibilisieren, habe ich vor einiger Zeit ein kleines Projekt gestartet. So habe ich ein paar kurze Fragen gestellt und im Umfragemodus Antworten vorgegeben. Die Gruppe sollte entscheiden, wie bzw. ob sie die Frage des Mandanten beantworten würde. Teilweise war ich vom Ergebnis ein wenig erschrocken, auch wenn die Begründung für die gewählte Antwort nachgeliefert wurde: Das gehört doch „zum Service dazu“ oder es „wurde schon immer so gemacht“.
Leider musste dieses kleine Projekt nun länger pausieren, da mir ein wenig die Zeit dafür fehlt. Da mir das aber sehr wichtig ist, möchte ich die Thematik definitiv wieder aufgreifen. Auch wenn Gruppenmitglieder schreiben, ihre Vorgesetzten bestehen trotzdem darauf, dass sie weiterhin arbeitsrechtlich beraten. Steter Tropfen höhlt vielleicht doch noch den Stein.
Annette Bastigkeit Fachassistentin Lohn und Gehalt