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Anerkennung : Berufserfahrung im EU-Ausland muss anerkannt werden

KurzmeldungenMagazin
Lesezeit 1 Min.

Recruiter kennen das Problem: Aus­ländische Abschlüsse im Beruf oder an einer Hochschule werden in Deutsch­land nicht ohne weiteres anerkannt. Aber wie sieht es mit der berufsprakti­schen Erfahrung aus?

Berufserfahrung im EU-Ausland
Berufserfahrung im EU-Ausland

Hier hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine klare Ansage gemacht. Es ging um eine Lehrerin, die nach 17 Jah­ren an einer Schule in Frankreich nach Deutschland zurückkehrte. Das Land Niedersachsen als Arbeitgeber er­kannte ihr für die gehaltliche Einstu­fung nur drei Jahre an.

Der EuGH gab der Klägerin Recht: Die Regelung des Landes erschwere den Wechsel der Arbeitsstelle innerhalb der EU und verstößt damit gegen das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit (Urteil vom 23.04.2020, Az. C-710/18). Die Berufserfahrung muss in vollem Umfang anerkannt werden.

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