Anerkennung : Berufserfahrung im EU-Ausland muss anerkannt werden
Recruiter kennen das Problem: Ausländische Abschlüsse im Beruf oder an einer Hochschule werden in Deutschland nicht ohne weiteres anerkannt. Aber wie sieht es mit der berufspraktischen Erfahrung aus?

Hier hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine klare Ansage gemacht. Es ging um eine Lehrerin, die nach 17 Jahren an einer Schule in Frankreich nach Deutschland zurückkehrte. Das Land Niedersachsen als Arbeitgeber erkannte ihr für die gehaltliche Einstufung nur drei Jahre an.
Der EuGH gab der Klägerin Recht: Die Regelung des Landes erschwere den Wechsel der Arbeitsstelle innerhalb der EU und verstößt damit gegen das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit (Urteil vom 23.04.2020, Az. C-710/18). Die Berufserfahrung muss in vollem Umfang anerkannt werden.

