Vorschau/Impressum Ausgabe 7/2023
Jahreswechsel
Mit der letzten Ausgabe des Jahres 2023 informieren wir Sie in gewohnter Form über die Änderungen und Neuerungen zum Jahreswechsel 2023/2024, von den neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung bis hin zu wichtigen gesetzlichen Neuregelungen im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Maßnahmen und zeigen auf, worauf es beim Jahreswechsel ankommt. Übersichtlich, kompakt und aktuell.
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Besserverdienende Arbeitnehmer, deren Verdienst die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, sind krankenversicherungsfrei. Welche Auswirkungen auf die Versicherungsfreiheit hat es, wenn diese Arbeitnehmer Elternzeit nehmen?
Diese Frage wurde lange nicht klar und einheitlich beantwortet. Erst im März 2017 hat der GKV-Spitzenverband neue „Grundsätzliche Hinweise zur Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze“ veröffentlicht. Damit werden einheitliche Festlegungen für die betriebliche Praxis und die Verfahrensweise der Krankenkassen getroffen.
Wird während der Elternzeit keine Teilzeitbeschäftigung aufgenommen und die Beschäftigung nach der Elternzeit mit einem Jahresarbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze wieder aufgenommen, besteht von der Wiederaufnahme der Beschäftigung an Krankenversicherungsfreiheit.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Viele Unternehmen haben seit langem erhebliche Schwierigkeiten, qualifizierte Fachkräfte zu finden. Die Zahl der offenen Stellen lag 2022 bei rund 1,98 Millionen, der höchste je gemessene Wert. Fachkräfteengpässe betreffen Unternehmen in einer Vielzahl von Branchen und Regionen und zeigen sich zum Beispiel in den Gesundheits- und Pflegeberufen, bei der Kinderbetreuung, in der ITBranche und in vielen weiteren Produktions- und Dienstleistungsberufen.
Der Fachkräftemangel hat sich zu einem Risiko für den Wohlstand in Deutschland entwickelt. Die demografische Entwicklung wird diese Entwicklung noch weiter verstärken.
Das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft neue Möglichkeiten, nach Deutschland einzureisen, um hier erwerbstätig zu sein oder eine Ausbildung zu absolvieren.
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Änderungen behalten wir uns vor!
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