Verbesserungen : EU-Regelung zu Mindesteinkommen geplant
Ein gesetzliches Mindesteinkommen soll Armut und soziale Ausgrenzung bekämpfen. Das ist in den einzelnen EU-Staaten aufgrund der sehr unterschiedlichen sozialen und wirtschaftlichen Situation nicht durch eine einheitliche Verordnung umzusetzen. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag erarbeitet, wie die Mitgliedstaaten ihre Mindesteinkommensregelungen wirksamer gestalten können, um Menschen aus der Armut zu befreien und gleichzeitig die Arbeitsmarktintegration zu fördern.
Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung der Angemessenheit der Einkommensunterstützung, etwa durch eine jährliche Überprüfung und eine Anpassung der Leistungen an die geänderten Verhältnisse.
Außerdem sollten die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen transparent und nicht diskriminierend sein. Einfache und leicht zugängliche Antragsverfahren gehören ebenso dazu wie eine schnelle Entscheidung über die Anträge.
Der Europäische Rat muss dem Vorschlag der Kommission noch zustimmen.
Zum Hintergrund:
94,5 Millionen Menschen waren 2021 in der EU von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht – das ist mehr als jeder Fünfte. Soziale Sicherheitsnetze spielen daher eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, diese Menschen zu unterstützen und ihnen, sofern möglich, beim (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt zu helfen. Es bedarf jedoch wirksamerer Sozialschutzsysteme, denn etwa 20 Prozent der von Armut bedrohten Arbeitslosen haben keinen Anspruch auf Einkommensunterstützung und Schätzungen zufolge nehmen etwa 30 bis 50 Prozent der anspruchsberechtigten Personen keine Mindesteinkommensunterstützung in Anspruch.