Aus der XING-Gruppe : Pendeln mit dem Rad
Tatsächlich nutzen immer mehr Menschen das Fahrrad für den Weg zur Arbeit. Eine super Alternative zum Auto. Viele ArbeitnehmerInnen sitzen den ganzen Tag im Büro und bewegen sich kaum, da ist das Fahrradfahren eine gute Abwechslung.
Gleichzeitig integriert man Bewegung und Sport in den Alltag, und aufgrund der steigenden Inflation, wo ArbeitnehmerInnen derzeit hohe finanzielle Belastungen haben, sparen sich diese das Geld für ein Busticket oder Benzin lieber. Und ein bisschen Stressabbau auf dem Heimweg tut der Gesundheit auch ganz gut.
Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorteile

Da Dienstfahrräder steuerlich ähnlich wie Dienstautos behandelt werden, ist es egal, ob sie mit einem Elektromotor ausgestattet sind oder nicht. Seit 2020 besteht die Möglichkeit, 0,25 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil für die private Nutzung anzusetzen. Demnach hat der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin klare steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorteile im Gegensatz zum Dienstwagen. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte müssen nicht versteuert und verbeitragt werden.
ArbeitgeberInnen bieten verstärkt die Möglichkeit an, ein Fahrrad zu leasen. Diese beteiligen sich in den meisten Fällen an den Kosten, sodass sich die Nutzungsrate reduziert. ArbeitgeberInnen selbst können die Leasing- und Versicherungsraten als Betriebsausgaben absetzen.
Wichtig ist, dass ArbeitgeberInnen das Fahrrad anschaffen und es dann den ArbeitnehmerInnen überlassen, die dann wiederum dieses auch privat nutzen können. Das sollte aber in einem Überlassungsvertrag oder einem Zusatz zum Arbeitsvertrag geregelt werden.
Seit dem Jahr 2019 gibt es sogar eine Steuervergünstigung. Das bedeutet, wenn ArbeitnehmerInnen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein Fahrrad gestellt bekommen, müssen diese sich nicht finanziell daran beteiligen, somit ist es für ArbeitnehmerInnen steuer- und sozialversicherungsfrei. Wenn der Leasingvertrag ausgelaufen ist, besteht sogar die Möglichkeit, das Fahrrad günstig zu erwerben.
In unserer XING-Gruppe kam von einem Mitglied eine Frage zum Fahrradleasing, wo es konkret um die Bezuschussung durch den Arbeitgeber geht.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Einführung eines Fahrradleasingangebots für die Mitarbeitenden unserer Verwaltung (öD) stellt sich im Moment folgende Fragestellung. Der Arbeitgeber gewährt einen Zuschuss in Höhe von 15 Euro an den „Jobradler“.

Dieser Zuschuss wird nicht über die Entgeltabrechnung ausbezahlt, sondern im Portal des Anbieters als Zuschuss ausgewiesen. Hierdurch wird die Gesamtumwandlungsrate (150 Euro) für das Fahrrad um diesen Betrag vermindert. Somit entsteht für den Mitarbeitenden eine um diesen Betrag gekürzte Umwandlungsrate (135 Euro).
Diese Umwandlungsrate wird dem Mitarbeitenden über die Entgeltabrechnung im Rahmen der Entgeltumwandlung in Abzug gebracht.
Aktuell gehen wir davon aus, dass dieser Zuschuss für den Mitarbeitenden steuer-/sozialversicherungspflichtig ist. Ist diese Annahme korrekt bzw. ist es die korrekte Lösung, einen freiwilligen Zuschuss über den Überlassungsvertrag mit dem Mitarbeitenden zu vereinbaren, anstatt diesen „nur“ über die Entgeltabrechnung auszubezahlen?
Antwort:
Der Arbeitgeber sollte sich beim Dienstfahrradmodell unbedingt finanziell beteiligen (durch einen Zuschuss oder durch Übernahme eines Teils der Leasingkosten), damit alle Vorteile zum Tragen kommen. Trägt der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin die Kosten durch die Gehaltsumwandlung allein, erkennt das Finanzamt die steuerlichen Vorteile oft nicht an, da der Fiskus dies so beurteilt, als wäre der Vertrag mit dem Arbeitnehmer/ der Arbeitnehmerin geschlossen worden. ArbeitgeberInnen sollten grundsätzlich Leasingnehmer sein, und durch einen Überlassungsvertrag oder eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag wird die Nutzung geregelt.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Dienstrad per Gehaltsumwandlung: seit dem 01.01.2020 Versteuerung mit 0,25 Prozent
- Dienstrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (keine Barlohnumwandlung): steuerfrei, ArbeitgeberIn übernimmt die Kosten.
Janette Rosenberg