Neues Informationsangebot unterstützt Unternehmen : Tariftreue bei Bundesaufträgen
Das Bundesarbeitsministerium informiert über die Anforderungen des Bundestariftreuegesetzes. Bei Bundesaufträgen können auch nicht tarifgebundene Unternehmen zur Einhaltung bestimmter tariflicher Arbeitsbedingungen verpflichtet sein. Für Personalabteilungen und Entgeltabrechnung sind insbesondere die Nachweispflichten relevant.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 17.09.2026 ein neues Informationsangebot zum Bundestariftreuegesetz vorgestellt. Es erläutert den Anwendungsbereich, die Anforderungen an Unternehmen sowie die vorgesehenen Kontrollen. Das Angebot soll weiter ausgebaut werden.
Das seit dem 01.05.2026 geltende Gesetz erfasst grundsätzlich öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen des Bundes ab einem geschätzten Wert von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Ausnahmen sind zu beachten. Auch nicht tarifgebundene Unternehmen können verpflichtet werden, den bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten bestimmte tarifliche Arbeitsbedingungen zu gewähren. Werden Nachunternehmen beauftragt, muss die Einhaltung der Vorgaben auch dort sichergestellt werden.
Für die Praxis entscheidend: Die konkreten Arbeitsbedingungen werden durch branchenspezifische Rechtsverordnungen festgelegt. Nach dem aktuellen Informationsstand des Ministeriums liegt bislang keine solche Branchenverordnung vor. Das Inkrafttreten des Gesetzes allein legt daher noch keine konkreten Branchenentgelte fest.
Für Personalabteilungen und Entgeltabrechnung sind insbesondere die Nachweisanforderungen relevant. Zur Dokumentation können überwiegend bereits vorhandene Unterlagen wie Lohnabrechnungen genutzt werden. Die bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn See ein gerichtete Prüfstelle Bundestariftreue übernimmt Kontroll- und Beratungsaufgaben.


